3140 (Reimplantation eines Zahnes, einfache Fixation) Stand: 04.12.24
3140
Reimplantation eines Zahnes einschließlich einfacher Fixation
Punktzahl 550 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 30,93 € 71,15 € 108,27 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung:
Die Reimplantation (auch: Replantation) eines Zahnes beschreibt das Wiedereinbringen eines traumatisch oder iatrogen komplett aus der Alveole herausgelösten Zahnes (Avulsion) in die Alveole. Einfache Fixationsmaßnahmen nach dem Wiedereinbringen des Zahnes in das Zahnfach werden von der Leistung umfasst. Diese können als Vorbereitung zur Schienung des Zahnes dienen. Die Schienung kann in Abhängigkeit von der klinischen Situation z.B. mittels Glasfasersplint oder Drahtligatur, auch unter Anwendung der Säureätz- oder Adhäsivtechnik erfolgen und ist nicht Leistungsbestandteil dieser Gebührennummer, sondern gesondert berechnungsfähig. Konservierende, parodontologische oder endodontologische Leistungen unterfallen nicht dieser Gebührennummer. Die Reposition nach Zahndislokation (Lockerung, extrusive/intrusive/laterale Dislokation) entsprechen nicht dieser Gebührennummer, sondern der Geb.-Nr. 2685 GOÄ. Die Reposition eines zahntragenden Bruchstückes des Alveolarfortsatzes ist unter der Geb.-Nr. 2686 GOÄ beschrieben und neben der Geb.-Nr. 3140 GOZ berechnungsfähig. Die Transplantation eines Zahnes ist unter der Geb.-Nr. 3160 GOZ beschrieben. Sofern es sich bei der Geb.-Nr. 3140 GOZ um die höchste zuschlagsberechtigte GOZ-Leistung am Behandlungstag handelt und kein Operationszuschlag der GOÄ berechnet wird, löst deren ambulante Leistungsvornahme den Operationszuschlag nach der Geb.-Nr. 0510 GOZ aus.
Zusätzlicher Aufwand
Problematische Kreislaufverhältnisse
Vermeidung von Wundheilungsstörungen/Kiefernekrosen (ONJ) infolge Allgemeinmedikation z. B. Bisphosphonattherapie oder Systemerkrankungen
Erhöhte Blutungsneigung (z. B. hämorrhagische Diathese, gerinnungshemmende Medikation)
Umfangreiche Traumatisierung, Reinigung der Alveole
Spezielle Maßnahmen zur Vitalerhaltung der Wurzelhaut
Begleitende Weichteilschädigung
Erhöhter Schwierigkeitsgrad bei Eingriff im entzündlich veränderten Gebiet
Operationsfeld in Gefäßnähe
Operation in Kieferhöhlennähe
Stark gekrümmte bzw. abnorm geformte Wurzel
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
Röntgendiagnostik GOÄ 5000 ff.
Konsiliarische Erörterung GOÄ 60
Belagentfernung GOZ 4050, GOZ 4055
Schmerzausschaltung GOZ 0090, GOZ 0100
Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert GOZ 3050
Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung GOZ 3060
Subgingivale antibakterielle Lokalapplikation GOZ 4025
Einbringen von regenerativen Substanzen GOZ 4110
Trepanation eines Zahnes GOZ 2390
Aufbereitung eines Wurzelkanals GOZ 2410
Füllung eines Wurzelkanals GOZ 2440
Wurzelspitzenresektion GOZ 3110, GOZ 3120
Eingliederung eines Klebebrackets GOZ 6100
Eingliederung eines Bandes GOZ 6120
Eingliederung einer Verbandplatte GOÄ 2700
Eingliederung eines Teilbogens GOZ 6140
Eingliederung eines ungeteilten Bogens GOZ 6150
Fixation mittels Drahtligaturen GOÄ 2697
Semipermanente Schienung GOZ 7070
Restaurationen GOZ 2050 ff.
Apexifikation GOZ § 6 Abs. 1
ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L
u. v. m.