3160 (Transplantation eines Zahnes) Stand: 10.11.24
3160
Transplantation eines Zahnes einschließlich operativer Schaffung des Knochenbettes
Punktzahl 650 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 36,56 € 84,08 € 127,95 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung:
Die Transplantation ist die Verpflanzung eines Zahnes oder Zahnkeimes an eine andere Stelle im Kiefer. Eine vor einer Transplantation ggf. vorgenommene Entfernung des zu verpflanzenden Zahnes ist nach den Nummern 3000, 3010 bzw. 3030, 3040 oder 3045 zu berechnen. Die Schaffung eines neuen Knochenbettes oder die Umgestaltung einer vorhandenen Alveole am Zielort der Transplantation einschließlich der primären Wundversorgung ist mit der Leistung abgegolten. Formgebende Maßnahmen am Transplantat zur Anpassung an die vorhandenen Nachbarzähne im Sinne einer Odontoplastik sind in der Gebührenordnung nicht beschrieben und daher analog berechnungsfähig. Erforderliche Einschleifmaßnahmen für eine störungsfreie Okklusion und Artikulation sind zusätzlich berechnungsfähig. Fixierungen des transplantierten Zahnes, z. B. mit Adhäsivtechnik und/oder Schienungsmaßnahmen, können gesondert berechnet werden. Reimplantationsmaßnahmen erfüllen den Leistungsinhalt der Nummer 3140. Zur Leistungsberechnung tritt der betreffende Zuschlag aus dem Abschnitt L hinzu. Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0510 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Zusätzlicher Aufwand
Problematische Kreislaufverhältnisse
Vermeidung von Wundheilungsstörungen/Kiefernekrosen (ONJ) infolge Allgemeinmedikation z. B. Bisphosphonattherapie oder Systemerkrankungen
Erhöhte Blutungsneigung (z. B. hämorrhagische Diathese, gerinnungshemmende Medikation)
Operationsfeld in Gefäßnähe
Operation in Kieferhöhlennähe
Erhöhter Aufwand zur formkongruenten Schaffung eines Knochenbettes
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
Röntgendiagnostik GOÄ 5000 ff.
Konsiliarische Erörterung GOÄ 60
Belagentfernung GOZ 4050, GOZ 4055
Schmerzausschaltung GOZ 0090, GOZ 0100
Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert GOZ 3050
Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung GOZ 3060
Odontoplastik GOZ § 6 Abs. 1
Einschleifen GOZ 4040
Eingliederung eines Klebebrackets GOZ 6100
Eingliederung eines Bandes GOZ 6120
Eingliederung einer Verbandplatte GOÄ 2700
Eingliederung eines Teilbogens GOZ 6140
Eingliederung eines ungeteilten Bogens GOZ 6150
Fixation mittels Drahtligaturen GOÄ 2697
Semipermanente Schienung GOZ 7070
ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L
u. v. m.