3030 (Entfernung eines Zahnes, enossalen Implantats durch Osteotomie) Stand: 10.11.24
3030
Entfernung eines Zahnes oder eines enossalen Implantats durch Osteotomie
Punktzahl 350 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 19,68 € 45,27 € 68,90 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung:
Die Entfernung von Zähnen unabhängig von der Wurzelanzahl durch Osteotomie einschließlich der primären Wundversorgung ist nach der Nummer 3030 zu berechnen. Wird hierbei eine einmalverwendbare Explantationsfräse eingesetzt, ist diese gesondert berechnungsfähig. Auch die Entfernung eines enossalen Implantats mit osteotomischen Maßnahmen erfüllt den Leistungsinhalt. Die Leistung erfordert nicht zwingend die Bildung eines Mukoperiostlappens. Die Entfernung einer hemisezierten Wurzel mittels Osteotomie wird ebenfalls nach dieser Nummer berechnet. Beim Einsatz eines Operationsmikroskops wird ein Zuschlag nach der Nummer 0110 berechnet. Zur Leistungsberechnung tritt der betreffende Zuschlag aus dem Abschnitt L hinzu. Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0500 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Beschluss des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen Nr. 17: Neben Extraktionen ist die GOZ-Nr. 3230 dann gesondert berechnungsfähig, wenn die Resektion aufgrund eigenständiger Indikation (nicht zur oder durch die Zahnentfernung notwendig) mit einem separaten auf der Rechnung dokumentierten Operationszugang erbracht wird und es sich insofern um eine selbstständige Leistung handelt. Die eigenständige Indikation ist auf der Rechnung zu erläutern.
Zusätzlicher Aufwand
Zeitintensive Anamnese
Problematische Kreislaufverhältnisse
Vermeidung von Wundheilungsstörungen/Kiefernekrosen (ONJ) infolge Allgemeinmedikation z. B. Bisphosphonattherapie oder Systemerkrankungen
Erhöhte Blutungsneigung (z. B. hämorrhagische Diathese, gerinnungshemmende Medikation)
Erhöhter Schwierigkeitsgrad bei Eingriff im entzündlich veränderten Gebiet
Ankylotische Verbindungen zwischen Knochen und Zahn
Erhöhter klinischer Aufwand bei … (z. B. sprödem Zahn)
Operationsfeld in Gefäßnähe
Intraoperative Nervdarstellung
Operation in Kieferhöhlennähe
Stark gekrümmte bzw. abnorm geformte Wurzel
Extrem harter und kompakter Knochen
Zusätzliche Entfernung von Granulationsgewebe
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
Röntgendiagnostik GOÄ 5000 ff.
Konsiliarische Erörterung GOÄ 60
Schmerzausschaltung GOZ 0090, GOZ 0100
Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert GOZ 3050
Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung GOZ 3060
Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle GOZ 3090
Operation einer Zyste GOZ 3190
Auffüllen des Knochendefektes mit autologem Knochen GOZ 9090
Knochenentnahme aus getrenntem Operationsgebiet GOZ 9140
Verlegen eines vorhandenen gestielten Schleimhautlappens GOZ 4120
Auffüllen des Knochendefektes mit Knochenersatzmaterial GOZ § 6 Abs. 1
Tuberplastik GOZ 3250
Anwendung OP-Mikroskop GOZ 0110
Plastische Deckung GOZ 3100
ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L
Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers GOZ 3230
u. v. m.