3090 (Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle) Stand: 10.11.24
3090
Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle
Punktzahl 370 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 20,81 € 47,86 € 72,83 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung:
Diese Nummer ist berechnungsfähig für den plastischen Verschluss einer Mund-Antrum-Verbindung zum Sinus maxillaris. Die Maßnahme kann als selbstständige Leistung bei vorhandener Verbindung oder im Rahmen eines anderen chirurgischen Eingriffs indiziert sein. Die Berechnung ist unabhängig von der angewendeten Art der Lappenplastik, ggf. einschließlich Periostschlitzung. Die Leistung ist bei getrennten Operationsgebieten je Kieferhöhleneröffnung berechnungsfähig. Maßnahmen zur plastischen Deckung nach der Nummer 3100 sind im Zusammenhang mit dieser Gebührennummer nicht berechnungsfähig. Der Kieferhöhlenverschluss nach externer Sinusbodenelevation ist nicht nach dieser Nummer berechnungsfähig, sondern mit dem Leistungsinhalt der Nummer 9120 abgegolten. Der plastische Verschluss einer Kieferhöhlenfistel ist Leistungsinhalt der Nummer 1628 (GOÄ). Zur Leistungsberechnung tritt der betreffende Zuschlag aus dem Abschnitt L hinzu. Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0500 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Zusätzlicher Aufwand
Komplizierte Lappenplastiken
Problematische Kreislaufverhältnisse
Vermeidung von Wundheilungsstörungen/Kiefernekrosen (ONJ) infolge Allgemeinmedikation z. B. Bisphosphonattherapie oder Systemerkrankungen
Erhöhter Schwierigkeitsgrad bei Eingriff im entzündlich veränderten Gebiet
Erhöhter Schwierigkeitsgrad bei Sinusitis
Erhöhte Blutungsneigung
Erschwerte Zugänglichkeit im Retromolarbereich
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
Röntgendiagnostik GOÄ 5000 ff.
Schmerzausschaltung GOZ 0090, GOZ 0100
Extraktionen, Osteotomien GOZ 3000 ff.
Operation einer Zyste GOZ 3190, GOZ 3200
Punktion einer Kieferhöhle, ggf. einschl. Spülung und/oder Instillation von Medikamenten GOÄ 1465
Endoskopische Untersuchung der Kieferhöhle (Antroskopie) GOÄ 1466
Operative Eröffnung einer Kieferhöhle vom Mundvorhof aus GOÄ 1467
Ausspülung der Kieferhöhle GOÄ 1479
Absaugen der Kieferhöhle GOÄ 1480
Radikaloperation der Kieferhöhle GOÄ 1486
Schleimhauttransplantate GOZ 4130
Bindegewebstransplantate GOZ 4133
Einbringen alloplastischen Materials zur Weichteilunterfütterung als selbstständige Leistung GOÄ 2442
Membraneinbringung GOZ 4138
Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert GOZ 3050
Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung GOZ 3060
Eingliederung einer Verbandplatte GOÄ 2700
ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L
u. v. m.