3040 (Entfernung eines retinierten, impaktierten, verlagerten Zahnes durch Osteotomie) Stand: 10.11.24
3040
Entfernung eines retinierten, impaktierten oder verlagerten Zahnes durch Osteotomie
Punktzahl 540 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 30,37 € 69,85 € 106,30 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung:
Diese Nummer ist berechnungsfähig für die Entfernung von Zähnen, die entweder retiniert, impaktiert oder verlagert sind (unabhängig von der Wurzelanzahl), durch Osteotomie einschließlich der primären Wundversorgung. Die Entfernung eines extrem retinierten und/oder extrem verlagerten Zahnes wird nach der Nummer 3045 berechnet. Die Leistung umfasst auch die operative Entfernung von teilretinierten Zähnen. Beim Einsatz eines Operationsmikroskops wird ein Zuschlag nach der Nummer 0110 berechnet. Zur Leistungsberechnung tritt der betreffende Zuschlag aus dem Abschnitt L hinzu. Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0510 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Beschluss des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen Nr. 17: Neben Extraktionen ist die GOZ-Nr. 3230 dann gesondert berechnungsfähig, wenn die Resektion aufgrund eigenständiger Indikation (nicht zur oder durch die Zahnentfernung notwendig) mit einem separaten auf der Rechnung dokumentierten Operationszugang erbracht wird und es sich insofern um eine selbstständige Leistung handelt. Die eigenständige Indikation ist auf der Rechnung zu erläutern.
Zusätzlicher Aufwand
Zeitintensive Anamnese
Problematische Kreislaufverhältnisse
Vermeidung von Wundheilungsstörungen/Kiefernekrosen (ONJ) infolge Allgemeinmedikation z. B. Bisphosphonattherapie oder Systemerkrankungen
Erhöhte Blutungsneigung (z. B. hämorrhagische Diathese, gerinnungshemmende Medikation)
Erhöhter Schwierigkeitsgrad bei Eingriff im entzündlich veränderten Gebiet
Ankylotische Verbindungen zwischen Knochen und Zahn
Erhöhter klinischer Aufwand bei … (z. B. sprödem Zahn)
Operationsfeld in Gefäßnähe
Intraoperative Nervdarstellung
Operation in Kieferhöhlennähe
Stark gekrümmte bzw. abnorm geformte Wurzel
Extrem harter und kompakter Knochen
Zusätzliche Entfernung von Granulationsgewebe
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
Röntgendiagnostik GOÄ 5000 ff.
Konsiliarische Erörterung GOÄ 60
Belagentfernung GOZ 4050, GOZ 4055
Schmerzausschaltung GOZ 0090, GOZ 0100
Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert GOZ 3050
Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung GOZ 3060
Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle GOZ 3090
Operation einer Zyste GOZ 3190
Auffüllen des Knochendefektes mit autologem Knochen GOZ 9090
Knochenentnahme aus getrenntem Operationsgebiet GOZ 9140
Verlegen eines vorhandenen gestielten Schleimhautlappens GOZ 4120
Auffüllen des Knochendefektes mit Knochenersatzmaterial GOZ § 6 Abs. 1
Tuberplastik GOZ 3250
Anwendung OP-Mikroskop GOZ 0110
Plastische Deckung GOZ 3100
ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L
Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers GOZ 3230
u. v. m.