2250 (Konfektionierte Krone bei Kindern) Stand: 10.11.24
2250
Eingliederung einer konfektionierten Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde
Abrechnungsbestimmung: Die Kosten für konfektionierte Kronen sind gesondert berechnungsfähig .
Punktzahl 210 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 11,81 € 27,16 € 41,34 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung:
Bei umfangreichem Verlust an Zahnhartsubstanz, bei unvollständiger Ausbildung eines Zahnes oder als Unfallfolge kann es erforderlich werden, einen Zahn/Milchzahn mit einer konfektionierten Krone zu versehen. Die Leistung ist nicht auf die Versorgung von Milchzähnen begrenzt. Bei noch nicht abgeschlossenem Kieferwachstum kann eine konfektionierte Krone auch an einem bleibenden Zahn angezeigt sein, sofern nicht ein Langzeitprovisorium nach Nummer 7080 indiziert ist. Diese Maßnahme dient der Vermeidung weiteren Substanzverlustes und/oder der Vorbeugung vor Stützzonenverlust bzw. Zahnwanderungen oder - kippungen. Vor Eingliederung einer konfektionierten Krone kann die konservierende und/oder endodontische Behandlung des Zahnes notwendig sein. Mit der Gebühr für diese Nummer sind die Auswahl der Krone, das Anpassen sowie die Eingliederung abgegolten.
Zusätzlicher Aufwand
Eingeschränkte Kooperationsbereitschaft
Klinisch kurze Krone
Eingeschränkte Platzverhältnisse, hypermobile Zunge oder Lippen, starke Salivation usw.
Anpassung an vorhandene kieferorthopädische Apparaturen
Notwendigkeit umfangreicher Präparationsmaßnahmen vor Eingliederung
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
Vitalitätsprüfung GOZ 0070
Anästhesieleistungen GOZ 0080 ff.
Abformung eines Kiefers GOZ 0050
Aufbaufüllung GOZ 2180 ff.
Adhäsive Befestigung GOZ 2197
Indirekte Überkappung der Pulpa GOZ 2330
Direkte Überkappung der Pulpa GOZ 2340
Amputation der Milchzahnpulpa GOZ 2380
Aufbereitung eines Wurzelkanals GOZ 2410
Füllung eines Wurzelkanals GOZ 2440
Beseitigung von scharfen Zahnkanten GOZ 4030
Beseitigung grober Vorkontakte GOZ 4040
Besondere Maßnahmen, Separieren GOZ 2030
Spanngummi GOZ 2040
u. v. m.