5200 (Teilprothese mit einfachen, gebogenen Halteelementen) Stand: 10.11.24
5200
Versorgung eines teilbezahnten Kiefers durch eine Teilprothese mit einfachen, gebogenen Haftelementen einschließlich Einschleifen der Auflagen
Abrechnungsbestimmung: Durch die Leistungen nach den Nummern 5200 bis 5230 sind folgende Leistungen abgegolten: Anatomische Abformungen (auch des Gegenkiefers), Bestimmung der Kieferrelation, Einproben, Einpassen bzw. Einfügen, Nachkontrolle und Korrekturen. Maßnahmen zur Weichteilstützung sind mit den Leistungen nach den Nummern 5200 bis 5340 abgegolten.
Punktzahl 700 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 39,37 € 90,55 € 137,79 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung:
Die Teilprothese nach dieser Nummer stellt die einfachste Form eines abnehmbaren Ersatzes fehlender Zähne in einem Lücken- bzw. Restgebiss dar. Sie kann indikationsabhängig dental abgestützt oder schleimhautgelagert sein. Sie kann auch als Interims- oder Immediatersatz dienen. Die Prothesenbasis besteht ausschließlich aus Kunststoff. Bei den einfachen Halteelementen handelt es sich um gebogene Klammern, ggf. mit Auflage. Die Anzahl der gebogenen Klammern ist befundabhängig. Eine kunststoffbasierte Prothese mit gegossenen Halte- und/oder Stützelementen wird nicht nach dieser Nummer, sondern nach der Nummer 5210 berechnet. Einfache Teilprothesen ohne Halteelemente oder mit metallfreien Halteelementen stellen keinen Zahnersatz im Sinne dieser Gebührennummer dar sondern, sind nach § 6 Abs. 1 zu berechnen. Die Eingliederung einer Schiene zum Zwecke einer Interimsversorgung mit eingearbeiteten Prothesenzähnen oder Brückengliedern ist im Leistungsverzeichnis nicht beschrieben und daher analog berechnungsfähig. Metallfreie flexible Teilprothesen ohne gebogene Klammern werden analog nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet.
Zusätzlicher Aufwand
Erschwertes Vorgehen bei parodontal ungünstigen Verhältnissen
Erschwertes Vorgehen bei abgesunkenem Biss/Abrasionsgebiss
Erschwertes Vorgehen bei extremer Atrophie des Kieferkamms, flachem Gaumen, Würgereiz etc.
Erschwerte Retentionsgewinnung bei fehlendem prothetischen Äquator
Erschwertes Vorgehen bei Vorliegen eines Schlotterkamms
Erschwertes Vorgehen bei dysgnathen Verhältnissen
Erschwertes Vorgehen wegen divergierender oder konvergierender Pfeilerzähne
Ungünstige Verteilung der Restbezahnung
Notwendigkeit zu umfangreicher Weichteilstützung
Individueller Mehraufwand bei zusätzlichen Einproben
Mehr als zwei gebogene Halteelemente
Verwendung von Doppelarmklammern
Anzahl der zu ersetzenden Zähne
Anzahl der zu überbrückenden Spannen
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
Planungsmodell GOZ 0050
Planungsmodelle OK/UK GOZ 0060
Anatomische Abformung mit individuellem Löffel GOZ 5170
Versorgung eines Lückengebisses, je Spanne GOZ 5070
Beseitigung von scharfen Zahnkanten GOZ 4030
Polieren/Finieren von Restaurationen GOZ 2130
Rekonturieren von Restaurationsrändern GOZ 2320
Beseitigung grober Vorkontakte GOZ 4040
u. v. m.