5070 (Brückenglieder, Prothesenspanne oder Steg) Stand: 10.11.24
5070
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: Verbindung von Kronen oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel
Punktzahl 400 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 22,50 € 51,74 € 78,74 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung:
Diese Gebührennummer wird für die Versorgung eines teilbezahnten Kiefers mit einer abnehmbaren oder festsitzenden Brücke (verblendet oder unverblendet) im Zusammenhang mit der Anfertigung von Kronen nach den Nummern 5000 bis 5040 oder Einlagefüllungen als Brückenanker nach Nummer 5010 berechnet. Die Nummer 5070 ist je zu überbrückender Spanne oder Sattel, auch Freiendsattel berechnungsfähig. Dies gilt ebenso bei der Versorgung mit einer Teilprothese, auch wenn die Ankerzähne nicht überkront werden. Wird eine Lücke oder Freiendsituation sowohl mit einem Steg, als auch mit einem steggetragenen Brückenglied bzw. Prothesensattel versorgt, kommt die Geb.Nr. 5070 GOZ zweifach zum Ansatz. Nachkontrollen und ggf. Korrekturen im zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung sind Bestandteil der Leistung. Leistungen nach den Nummern 5150 und 5160 sind neben der Nummer 5070 nicht berechnungsfähig. Im Reparaturfall kann neben der Nummer 5070 die Nummer 5260 GOZ berechnet werden, sofern eine Lücke oder Freiendsituation neu versorgt wird. Für den Sonderfall der Berechnung der Nr. 5070 im Zusammenhang mit der 5220 oder 5230 siehe Kommentierung zu diesen Geb.-Nrn.
Beschluss des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen Nr. 30: Im Falle einer sattelfreien, rein parodontal abgestützten teleskopierenden Brücke – im Gegensatz zu einer Teleskopprothese – ist die GOZ-Nr. 5210 GOZ nicht zusätzlich zu den GOZ-Nrn. 5040 und 5070 berechnungsfähig.
Zusätzlicher Aufwand
Erschwertes Vorgehen wegen kurzer klinischer Anker- oder Pfeilerkronen
Erschwerte Abformung (z. B. Stellungsanomalie, inserierende Bänder, Würgereiz)
Große Brückenspanne
Ausgedehnte Prothesensättel oder Stegspannen
Ungünstige Pfeiler- oder Ankerverteilung
Erschwertes Vorgehen bei parodontal ungünstigen Verhältnissen
Erschwertes Vorgehen bei abgesunkenem Biss
Erschwertes Vorgehen bei dysgnathen Verhältnissen
Erschwertes Vorgehen im Abrasionsgebiss
Maßnahmen zur Farbbestimmung
Individueller Mehraufwand bei zusätzlichen Einproben
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
Pfeiler- oder Ankerkronen GOZ 5000 ff.
Teilprothese mit einfachen gebogenen Halteelementen GOZ 5200
Modellgussprothese mit gegossenen Halte- und Stützelementen GOZ 5210
Reparaturmaßnahmen GOZ 5260
Resektionsprothese GOZ 5330
Epithese GOZ 5340
Verwendung eines VerbindungselementsGOZ 5080 (Die Nummer 5080 kann nicht angesetzt werden, wenn die Brücke, Prothese oder Teilprothese über Teleskop- oder Konuskronen nach der Nummer 5040 mit dem Restgebiss verbunden ist!)
Abformung mit individuellem Löffel GOZ 5170
Funktionelle Abformung des OK GOZ 5180
Funktionelle Abformung des UK GOZ 5190
Provisorische Brücke im direkten Verfahren, je Brückenspanne oder Freiendsattel GOZ 5140
Laborgefertigtes Provisorium im indirekten Verfahren, je Brückenglied GOZ 7090
Beseitigung von scharfen Zahnkanten GOZ 4030
Beseitigung grober Vorkontakte GOZ 4040
Funktionsanalytische Leistungen GOZ 8000 ff.
u. v. m.