5100 (Erneuerung eines Sekundärteleskop) Stand: 10.11.24
5100
Erneuern des Sekundärteils einer Teleskopkrone einschließlich Abformung
Punktzahl 450 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 25,31 € 58,21 € 88,58 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung:
Die Leistung wird erbracht, wenn ein Außenteleskop erneuert werden muss, das zugehörige Innenteleskop jedoch noch funktionstüchtig ist. Erforderliche Abformungen sowie eine einfache Bissnahme können nicht gesondert berechnet werden. Im Zusammenhang mit dieser Leistung kann auch die Verbindung zum vorhandenen Zahnersatz wiederhergestellt und gesondert berechnet werden. Bei der Anfertigung einer Sekundärkrone ist in der Regel die Verbindung zwischen Primär- und Sekundärkrone neu herzustellen und neben der 5100 mit der Nummer 5080 zusätzlich berechnungsfähig.
Beschluss des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen Nr. 44: Die Erneuerung eines Primärteleskops im Rahmen der Reparatur einer teleskopverankerten Versorgung stellt eine selbstständige Leistung dar, die nicht in der GOZ beschrieben ist. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr die GOZ Nr. 5000 und ggf. zusätzlich die GOZ-Nr. 5090 für angemessen. Mit der Berechnung sind auch folgende zahnärztliche Leistungen abgegolten: Präparieren des Zahnes oder Implantates, Relationsbestimmung, Abformungen, Einproben, provisorisches Eingliedern, festes Einfügen der Krone, Nachkontrolle und Korrekturen.
Zusätzlicher Aufwand
Erschwerte Abformung (z. B. Stellungsanomalie, inserierende Bänder, Würgereiz)
Erschwerte Fixierung des Sekundärteils bei der Abformung wegen Hyperaktivität der Zunge, erhöhtem Speichelfluss oder Würgereiz
Ungünstige Verteilung der Pfeilerzähne im Restgebiss
Erschwertes Vorgehen bei parodontal ungünstigen Verhältnissen
Erschwertes Vorgehen bei abgesunkenem Biss
Erschwertes Vorgehen bei dysgnathen Verhältnissen
Erschwertes Vorgehen im Abrasionsgebiss
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
Vitalitätsprüfung GOZ 0070
Abformung mit individuellem Löffel GOZ 5170
Provisorische Krone GOZ 2270
Laborgefertigtes Provisorium im indirekten Verfahren, je Zahn GOZ 7080
Verbindung zwischen neuer Sekundärkrone und vorhandenem Zahnersatz GOZ 5260
Verbindungselement GOZ 5080
Herstellung eines neuen herausnehmbaren Zahnersatzes GOZ 5200 ff.
Wiedereingliederung einer Krone oder Wiederherstellung einer Verblendschale an einem herausnehmbaren Zahnersatz an anderer Stelle GOZ 2310
Wiederherstellungs- und Unterfütterungsmaßnahmen an herausnehmbarem Zahnersatz GOZ 5250 ff.
Beseitigung von scharfen Zahnkanten GOZ 4030
Beseitigung grober Vorkontakte GOZ 4040
u. v. m.