5330 (Resektionsprothese zum Verschluss und Ausgleich von Defekten der Kiefer) Stand: 10.11.24
5330
Eingliederung einer Resektionsprothese zum Verschluss und zum Ausgleich von Defekten der Kiefer
Abrechnungsbestimmung : Maßnahmen zur Weichteilstützung sind mit den Leistungen nach den Nummern 5200 bis 5340 abgegolten.
Punktzahl 2800 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 157,48 € 362,20 € 551,17 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung:
Die Berechnung der Resektionsprothese nach der Nummer 5330 setzt ein oder mehrere vorangegangene gewebeabtragende Eingriffe voraus, sie dient dem Verschluss von unphysiologischen Verbindungen benachbarter Körperhöhlen oder dem Ausgleich von Defekten im Kieferbereich. Beispielhaft ist die Beseitigung knöcherner Defizite nach unfall- oder tumorbedingten Knochenresektionen zu nennen. Die Ausdehnung ist auf die zu schließende Verbindung oder den Ausgleich des knöchernen Defizits beschränkt. Die Stützung angrenzender Weichteile ist Leistungsbestandteil. Nachsorgen und Kontrollen im Zuge der Eingliederung sind Leistungsbestandteil, weitere Maßnahmen, die z.B. durch den Krankheitsverlauf oder weitere chirurgische Eingriffe erforderlich werden, sind gesondert berechnungsfähig. Teilleistungen der Nummer 5330 sind in der GOZ nicht beschrieben und daher analog zu berechnen. Die Resektionsprothese kann im voll-, teil- oder unbezahnten Kiefer eingegliedert werden. Sie kann alleiniges Hilfsmittel sein oder in Verbindung mit Zahnersatz stehen. Leistungen zur Herstellung des Zahnersatzes sind gesondert berechnungsfähig.
Zusätzlicher Aufwand
Erschwertes Vorgehen bei starker Knochenatrophie, hoch ansetzendem Mundboden, Würgereiz, eingeschränkter Mundöffnung usw.
Erschwertes Vorgehen nach umfangreichen chirurgischen Maßnahmen
Umfang des zu versorgenden Gebietes
Erschwertes Vorgehen bei Mundtrockenheit, Sklerodermie usw.
Erhöhter Stabilitätsbedarf bei ausgeprägtem Bruxismus, Makroglossie oder Hypermobilität von Zunge oder Lippen
Erschwertes Vorgehen bei dysgnathen Verhältnissen
Notwendigkeit zu umfangreicher Weichteilstützung
Ungünstige Bezahnung im Gegenkiefer
Individueller Mehraufwand bei zusätzlichen Einproben
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistunge n
Anatomische Abformung mit individuellem Löffel GOZ 5170
Funktionelle Abformung mit individuellem Löffel GOZ 5180 ff.
Chirurgische Maßnahmen GOZ 3210 ff.
Teilprothese mit einfachen Halteelementen GOZ 5200
Modellgussteilprothese GOZ 5210
Verbindungselement GOZ 5080
Erneuerung eines Sekundärteleskops GOZ 5100
Total- oder Deckprothese GOZ 5220 ff.
Extraorale Defektprothese bzw. Epithese GOZ 5340
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen GOZ 8000 ff.
Beseitigung von scharfen Zahnkanten GOZ 4030
Beseitigung grober Vorkontakte GOZ 4040
u. v. m.