5150 (Adhäsivbrücke, erste zu überbrückende Spanne) Stand: 10.11.24
5150
Versorgung eines Lückengebisses mit Hilfe einer durch Adhäsivtechnik befestigten Brücke, für die erste zu überbrückende Spanne
Punktzahl 730 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 41,06 € 94,43 € 143,70 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung:
Die Adhäsivbrücke (z. B. Marylandbrücke) oder ein- oder mehrflügelige vollkeramische Klebebrücke) stellt eine Form der Versorgung von Schaltlücken dar. Dabei handelt es sich in der Regel um eine minimalinvasive Überbrückung einer Einzelzahnlücke ohne Kronen- oder Teilkronenpräparation. Die Adhäsivbrücke wird mittels Säureätztechnik befestigt. Die Befestigung kann an einem oder mehreren Nachbarzähnen erfolgen. Dabei stellen Retentionsflügel die Verbindung zwischen dem Brückenkörper und den nicht beschliffenen, konditionierten Ankerzähnen her. Die Versorgung einer Schaltlücke kann auch mit einem Freiendbrückenglied mittels Verankerung an nur einem Pfeilerzahn erfolgen. Sofern ein Beschleifen kaufunktionstragender Zahnflächen zur Herstellung der Retention am Pfeilerzahn/-zähnen erforderlich wird, ist anstelle der Nummer 5150 die Nummer 5020 (Teilkrone) oder die Nummer 5010 (Inlay als Brückenanker) in Verbindung mit Nummer 5070 anzusetzen. Teilleistungen werden nach § 6 Abs. 1 und nicht nach der Nummer 5050 oder 5060 berechnet.
Zusätzlicher Aufwand
Erschwertes Vorgehen wegen kurzer klinischer Ankerkronen
Erschwerte Abformung (z. B. Stellungsanomalie, inserierende Bänder, Würgereiz)
Verankerung an mehreren Pfeilerzähnen
Erschwerte Farbbestimmung
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
Weitere Spanne an derselben Adhäsivbrücke GOZ 5160
Besondere Maßnahmen GOZ 2030
Anlegen von Spanngummi GOZ 2040
Abformung mit individuellem Löffel GOZ 5170
Fissurenversiegelung GOZ 2000
Lokale Fluoridierung GOZ 1020
Beseitigung von scharfen Zahnkanten GOZ 4030
Beseitigung grober Vorkontakte GOZ 4040
u. v. m.