Rechtsgrundlagen Verträge Bund (BMV-Z und sonstige Verträge) Anlage 15: Grundsatzvereinbarung zum EBZ-Verfahren § 1 Vereinbarungsgegenstand und Grundlagen Stand: 01.01.23
§ 1 Vereinbarungsgegenstand und Grundlagen
§ 87 Abs. 1 Satz 8 SGB V verpflichtet die Bundesmantelvertragspartner im Bundesmantelvertrag das Nähere zu einem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren zu regeln. In Erfüllung dieser Vorgabe vereinbaren die Vertragspartner die nachfolgenden Regelungen für die elektronische Übermittlung von Antrags- und Genehmigungsdaten für bewilligungspflichtige Leistungen nach den BEMA-Teilen 2 bis 5.
Parallel dazu werden die Vertragspartner im Bundesmantelvertrag die für das elektronische Antrags- und Genehmigungsverfahren erforderlichen Anpassungen vornehmen. Bei der Digitalisierung der vereinbarten Vordrucke sollen die Datenfelder und die Feldinhalte der in Anlage 14a BMV-Z dargestellten Papiervordrucke möglichst inhaltlich identisch übernommen werden.
§ 2 Allgemeines zum Verfahren Stand: 20.02.24
§ 2 Allgemeines zum Verfahren
Grundvoraussetzungen für die Einführung des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens sind der Anschluss des Vertragszahnarztes* und der Krankenkasse an die Telematikinfrastruktur (TI) und die Verwendung der kryptografischen Funktionen der TI-Plattform, zum Verschlüsseln, Entschlüsseln und Signieren, sowie die Verwendung der Fachanwendung "Sichere Kommunikation im Medizinwesen " (KIM). Die KIM-Adresse des Vertragszahnarztes darf von der Krankenkasse nur zur Versendung von Antwortdatensätzen, technischen Empfangsbestätigungen oder Fehlermeldungen verwendet werden. Der Vertragszahnarzt verwendet im Rahmen des elektronischen Antrags- und Genehmigungsverfahrens die KIM-Adresse der Krankenkasse nur für die Übermittlung von Antrags- und Mitteilungsdatensätzen sowie von Anzeigen.
Der Vertragszahnarzt erstellt für die elektronische Übermittlung von Leistungsanträgen, Leistungsanzeigen und Mitteilungen einen Datensatz gemäß den in dieser Vereinbarung und in der Technischen Anlage (Anlage 15a BMV-Z ) aufgeführten Parametern. Die Antrags- und Anzeigedaten enthalten die für die Genehmigung bzw. die für die Verarbeitung der Anzeige erforderlichen versichertenbezogenen Informationen sowie zur Identifikation des Antragsdatensatzes eine eindeutige Antragsnummer. Die Mitteilungsdaten enthalten die je nach Art der Mitteilung erforderlichen Informationen sowie eine eindeutige Mitteilungsnummer. Mit der Anbindung der Vertragszahnarztpraxen an die TI sind die Vertragszahnärzte in der Lage, die Daten zu signieren und zu verschlüsseln. Die Antrags-, Anzeige- und Mitteilungsdaten sind vom Vertragszahnarzt mit dem öffentlichen Schlüssel der Krankenkasse zu verschlüsseln und grundsätzlich qualifiziert elektronisch mittels eHBA zu signieren. Wenn die Signierung mit den Komponenten der TI aus technischen Gründen oder aus anderen Gründen, die nicht in der Verantwortung des Zahnarztes liegen, nicht möglich ist, ist ausnahmsweise eine Signierung der Antragsdaten und Mitteilungsdaten mittels SMC-B zulässig. Die Antwortdatensätze der Krankenkassen an den Vertragszahnarzt sind ebenfalls zu signieren und zu verschlüsseln.
* Die Bezeichnung „Vertragszahnarzt“ wird im Folgenden stellvertretend für alle Teilnehmer an der vertragszahnärztlichen Versorgung gemäß § 95 Abs. 1 SGB V verwendet.
§ 3 Art und Struktur der Datensätze Stand: 20.04.24
§ 3 Art und Struktur der Datensätze
Die elektronische Übermittlung von Anträgen, Anzeigen und Mitteilungen des Vertragszahnarztes an die Krankenkasse sowie von Antworten der Krankenkasse an den Vertragszahnarzt erfolgt mit jeweils eigenen Datensätzen. Antrags- und Anzeigedatensätze beinhalten Kopfdaten, die Stammdaten des Versicherten und des Zahnarztes sowie die jeweiligen Antrags- bzw. Anzeigedaten in Abhängigkeit von der beantragten bzw. angezeigten Leistung. Mitteilungsdatensätze beinhalten Kopfdaten, die Stammdaten des Versicherten und des Zahnarztes sowie die jeweiligen Mitteilungsdaten in Abhängigkeit von der Art der Mitteilung. Antwortdatensätze beinhalten Kopfdaten und Antwortdaten.
§ 4 Inhalte der Kopfdaten (Header) Stand: 20.02.24
§ 4 Inhalte der Kopfdaten (Header)
Der Vertragszahnarzt übermittelt zu jedem Antrag und zu jeder Mitteilung, die Krankenkasse zu jeder Antwort folgende Kopfdaten:
KIM-Adresse Vertragszahnarzt
Institutionskennzeichen (IK) der Krankenkasse
Erstellungsdatum der Datei
Erstellungszeitpunkt der Datei
Verfahrenskennzeichen (zur Unterscheidung von Test- und Echtdaten)
Logische Version (Schlüssel-Nr. zur Feststellung, auf welcher Dokumentengrundlage der Datensatz beruht)
Nachrichtentyp (Schlüssel-Nr. zur Kennzeichnung der Art der Nachricht)
Aktenzeichen des Softwareherstellers (bei Antwort der Krankenkasse optional)
Softwarename und Version (optional)
§ 5 Art und Inhalt der Stammdaten des Versicherten Stand: 20.02.24
§ 5 Art und Inhalt der Stammdaten des Versicherten
Der Vertragszahnarzt übermittelt zu jedem Antrag und zu jeder Mitteilung folgende Stammdaten des Versicherten:
Name der Krankenkasse bzw. des Kostenträgers
Versichertennummer oder Ersatznummer*
Versichertenart und besondere Personengruppe entsprechend der Kennzeichnung auf der elektronischen Gesundheitskarte
Titel, Name, Vorname, Namenszusatz, Vorsatzwort(e) des Versicherten
Geburtsdatum des Versicherten
Anschrift des Versicherten (Straßenname, Hausnummer1 , alternativ: "Postfach", Postfachnummer, Wohnsitzländercode, PLZ, Ort, alternativ: Items der "Postfachadresse"1,2 )
Karteneinlesedatum
1 durch Leerzeichen getrennt2 nur zulässig, wenn keine Straßenadresse vorhanden
* Eine Ersatznummer ist diejenige Nummer, die Krankenkassen neuen Versicherten für die Übergangszeit bis zum Vorliegen der eGK zuteilen. Die Ersatznummer ist dem Anspruchsnachweis der Krankenkasse zu entnehmen.
§ 6 Art und Inhalt der Stammdaten des Vertragszahnarztes Stand: 20.02.24
§ 6 Art und Inhalt der Stammdaten des Vertragszahnarztes
Der Vertragszahnarzt übermittelt zu jedem Antrag, zu jeder Anzeige und zu jeder Mitteilung seine folgenden Stammdaten:
Zahnarztnummer*
Abrechnungsnummer der Praxis oder der Einrichtung
Name der Praxis (Nachname des Zahnarztes oder Praxisname) oder der Einrichtung
Anschrift der Praxis oder der Einrichtung (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Telefonnummer (optional)
E-Mail-Adresse (optional)
* Die Vertragspartner sind sich einig, dass keine Personenidentität zwischen antragsstellendem und abrechnendem Zahnarzt bestehen muss und aus diesem Grund die Zahnarztnummer im Antragsdatensatz von der Zahnarztnummer im Abrechnungsdatensatz abweichen kann. In den Stammdaten gemäß § 6 wird die Zahnarztnummer des Planerstellers übermittelt.
§ 7 Art und Inhalt der Daten zur Anzeige von Leistungen bei Kieferbruch Stand: 01.04.25
§ 7 Art und Inhalt der Daten zur Anzeige von Leistungen bei Kieferbruch
Der Vertragszahnarzt übermittelt folgende Daten zur Anzeige:
Verarbeitungskennzeichen (Angabe, ob es sich um eine Anzeige oder um die Änderung einer Anzeige handelt)
Antragsnummer (im Sinne einer Anzeigenummer)
Ausstellungsdatum des Behandlungsplans
Antragsnummer des ursprünglichen Behandlungsplans (bei Änderung der Anzeige)
Angabe, ob es sich um einen Unfall handelt
Angaben über Ort, Zeit, Ursache und zur Art der Verletzung
Angaben zur vorgesehenen Behandlung (Freitext)
Angaben zu geplanten Leistungen (Gebührennummer BEMA einschließlich deren Anzahl, bei einer semipermanenten Schiene nach K4 einschließlich Angabe der Interdentalräume)
Bei stationärer Krankenhausbehandlung: Angaben über deren voraussichtliche Dauer (Beginn/Ende) sowie Name und Ort des Krankenhauses (Anschrift optional)
§ 8 Art und Inhalt der Antragsdaten für Leistungen bei Kiefergelenkserkrankungen Stand: 01.04.25
§ 8 Art und Inhalt der Antragsdaten für Leistungen bei Kiefergelenkserkrankungen
Der Vertragszahnarzt übermittelt folgende Antragsdaten:
Verarbeitungskennzeichen (Angabe, ob es sich um einen Antrag oder um die Änderung eines Antrags handelt)
Antragsnummer
Ausstellungsdatum des Behandlungsplans
Antragsnummer des ursprünglichen Behandlungsplans (bei Antragsänderung)
Angaben zur Anamnese, zu Befunden, zur Diagnose
Angaben zur vorgesehenen Behandlung (Freitext)
Angaben zu geplanten Leistungen (Gebührennummern BEMA einschließlich deren Anzahl, bei einer semipermanenten Schiene nach K4 einschließlich Angabe der Interdentalräume)
Bei stationärer Krankenhausbehandlung: Angaben über deren voraussichtliche Dauer (Beginn, Ende) sowie Name und Ort des Krankenhauses (Anschrift optional)
Haben die Vertragspartner auf Landesebene bei Kiefergelenkserkrankungen einen Genehmigungsverzicht vereinbart, entfällt die Übermittlung der Antragsdaten an die Krankenkasse.
§ 9 Art und Inhalt der Antragsdaten für Leistungen bei kieferorthopädischer Behandlung Stand: 01.04.25
§ 9 Art und Inhalt der Antragsdaten für Leistungen bei kieferorthopädischer Behandlung
Der Vertragszahnarzt übermittelt bei Erstantrag, Therapieänderung oder Verlängerungsantrag, bei Vertragszahnarztwechsel mit Neuplanung und bei einem Krankenkassenwechsel folgende Antragsdaten:
Verarbeitungskennzeichen (Angabe, dass es sich um einen Antrag handelt)
Antragsnummer
Ausstellungsdatum des Behandlungsplans
Art des Behandlungsplans (Behandlungsplan, Therapieänderung, Verlängerungsantrag)
Kennzeichen zum Vorliegen eines Vertragszahnarztwechsels mit Neuplanung (optional) oder Krankenkassenwechsels
Antragsnummer des ursprünglichen Behandlungsplans (bei Therapieänderung und Verlängerungsantrag)
Kennzeichen bei Unfall/Unfallfolge/Berufskrankheit
Kennzeichen bei Frühbehandlung, Früher Behandlung oder Erwachsenenbehandlung
Bei Verlängerungsanträgen: (ursprünglicher) Behandlungsbeginn Quartal, Beginn der Verlängerung Quartal, voraussichtliche Dauer der Verlängerung in Quartalen
Bei Krankenkassenwechsel: Antragsnummer bei vorheriger Krankenkasse, Institutionskennzeichen (IK) der vorherigen Krankenkasse und Nummer des Abschlags, bis zu dem mit der vorherigen Kasse abgerechnet wird
Angabe der KIG-Einstufung (nicht bei Therapieänderungs- und Verlängerungsantrag)
Gesonderte Angabe von KIG E3 oder E4 (nicht bei Therapieänderungs- und Verlängerungsantrag und nur, wenn in KIG-Einstufung eine andere bzw. höhere KIG-Stufe angegeben wurde und E3 oder E4 zusätzlich vorliegt)
Angaben zur Anamnese (bei Therapieänderungs- und Verlängerungsantrag optional)
Angaben zur Diagnose im Ober- oder Unterkiefer, einschl. Angaben zur Bisslage
Angaben zur Therapie im Ober- oder Unterkiefer, einschl. Angaben zur Bisslage
Angabe verwendeter Geräte
Angaben zur Diagnostik und Behandlung (Gebührennummern BEMA und Anzahl, für Maßnahmen nach BEMA-Nrn. 119 und 120 Bewertung Schwierigkeit und Umfang der Behandlung)
Angaben zu sonstigen Leistungen (Gebührennummern BEMA und Anzahl)
Voraussichtliche Dauer der Behandlung in Quartalen (bei Therapieänderung ab Beginn der Therapieänderung, entfällt bei Verlängerungsantrag)
Geschätzte Material- und Laborkosten
Voraussichtliche Gesamtkosten
Der Vertragszahnarzt übermittelt bei Vertragszahnarztwechsel mit Planübernahme (Einstieg in die laufende Behandlung), bei einem gleichzeitigen Krankenkassenwechsel und Vertragszahnarztwechsel mit Planübernahme und bei einem Krankenkassenwechsel, der zeitlich nach einem Vertragszahnarztwechsel mit Planübernahme oder einem gleichzeitigen Krankenkassenwechsel und Vertragszahnarztwechsel mit Planübernahme erfolgt, folgende Antragsdaten:
Verarbeitungskennzeichen (Angabe, dass es sich um einen Antrag handelt)
Antragsnummer
Ausstellungsdatum des Behandlungsplans
Art des Behandlungsplans (Behandlungsplan, Therapieänderung, Verlängerungsantrag)
Kennzeichen bei Vorliegen eines Vertragszahnarztwechsels mit Planübernahme oder eines gleichzeitigen bzw. nachträglichen Krankenkassenwechsels
Antragsnummer des Behandlungsplans, in den eingestiegen wird
Kennzeichen bei Unfall/Unfallfolge/Berufskrankheit
Kennzeichen bei Frühbehandlung, Früher Behandlung oder Erwachsenenbehandlung
Bei Einstieg in Verlängerungsantrag: (ursprünglicher) Behandlungsbeginn Quartal, Beginn der Verlängerung Quartal, voraussichtliche Dauer der Verlängerung in Quartalen
Bei einem zeitgleich oder nach Einstieg in die Behandlung erfolgenden Krankenkassenwechsel: Antragsnummer des von vorheriger Krankenkasse zuletzt genehmigten Behandlungsplans, Institutionskennzeichen (IK) der vorherigen Krankenkasse und Nummer des Abschlags, bis zu dem mit der vorherigen Kasse abgerechnet wird
Quartal, in dem der Vertragszahnarzt in den laufenden Behandlungsplan einsteigt
KIG-Einstufung (nicht bei Einstieg in Therapieänderungs- und Verlängerungsantrag)
Gesonderte Angabe von KIG E3 oder E4 (nicht bei Einstieg in Therapieänderungs- und Verlängerungsantrag und nur, wenn in KIG-Einstufung eine andere bzw. höhere KIG-Stufe angegeben wurde und E3 oder E4 zusätzlich vorliegt)
Angaben zur Diagnostik und Behandlung ab Einstieg in die Behandlung (Gebührennummern BEMA und Anzahl, für Maßnahmen nach BEMA-Nrn. 119 und 120 Bewertung Schwierigkeit und Umfang der Behandlung)
Angaben zu sonstigen Leistungen ab Einstieg in die Behandlung (Gebührennummern BEMA und Anzahl)
Voraussichtliche Dauer der Behandlung in Quartalen (ab Einstieg in die Behandlung)
Geschätzte Material- und Laborkosten (ab Einstieg in die Behandlung)
Voraussichtliche Gesamtkosten (ab Einstieg in die Behandlung)
§ 10 Art und Inhalt der Antragsdaten für Leistungen bei systematischer Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen Stand: 01.04.25
§ 10 Art und Inhalt der Antragsdaten für Leistungen bei systematischer Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen
Der Vertragszahnarzt übermittelt bei einem PAR-Antrag, bei Vertragszahnarztwechsel mit Neuplanung und bei einem Krankenkassenwechsel folgende Antragsdaten:
Verarbeitungskennzeichen (Angabe, ob es sich um einen Antrag oder um die Änderung eines Antrags handelt)
Antragsnummer
Ausstellungsdatum des Behandlungsplans
Datum der Befunderhebung
Art des Behandlungsplans (Behandlungsplan PAR)
Kennzeichen bei Vorliegen eines Vertragszahnarztwechsels mit Neuplanung (optional) oder eines Krankenkassenwechsels
Antragsnummer des ursprünglichen Behandlungsplans (bei Änderungsantrag)
Angaben zur Anamnese des Versicherten, bei früherer PAR-Behandlung Angabe des ca.-Jahres
Angaben zur Diagnose (Parodontitis, Parodontitis als Manifestation von Systemerkrankungen, andere das Parodont betreffende Zustände: generalisierte gingivale Vergrößerungen)
Angaben zum Stadium (Schweregrad) der Erkrankung (röntgenologischer Knochenabbau oder interdentaler CAL, Zahnverlust aufgrund von Parodontitis, Komplexitätsfaktoren)
Ausmaß/Verteilung (lokalisiert, generalisiert, Molaren-Inzisiven-Muster)
Angaben zum Grad (Progression) der Erkrankung (Grad, Knochenabbauindex, Diabetes, Rauchen)
Angaben zum Befund: Zahnstatus (fehlender oder nicht erhaltungswürdiger Zahn), Sondierungstiefen, Sondierungsblutung, Lockerungsgrad und Grad des Furkationsbefalls
Kennzeichen, an welchen Zähnen eine AIT durchgeführt werden soll
Bemerkungen
Geplante Leistungen (Gebührennummern BEMA einschließlich Anzahl)
Bei Krankenkassenwechsel: Antragsnummer bei vorheriger Krankenkasse, Institutionskennzeichen (IK) der vorherigen Krankenkasse, Leistungen, die mit vorheriger Krankenkasse abgerechnet werden (BEMA-Nr. und Anzahl) sowie die Nr. der zuletzt erbrachten UPT
Der Vertragszahnarzt übermittelt bei Vertragszahnarztwechsel mit Planübernahme (Einstieg in die laufende Behandlung) und bei einem Krankenkassenwechsel, der zeitlich nach einem Vertragszahnarztwechsel mit Planübernahme erfolgt, folgende Antragsdaten:
Verarbeitungskennzeichen (Angabe, ob es sich um einen Antrag oder um die Änderung eines Antrags handelt)
Antragsnummer
Ausstellungsdatum des Behandlungsplans
Datum der Befunderhebung
Art des Behandlungsplans (Behandlungsplan PAR)
Kennzeichen bei Vorliegen eines Vertragszahnarztwechsels mit Planübernahme oder eines danach erfolgenden Krankenkassenwechsels
Antragsnummer des Behandlungsplans, in den eingestiegen wird
Bemerkungen
Leistungen ab Einstieg in die Behandlung (Gebührennummern einschließlich Anzahl)
Bei Krankenkassenwechsel: Antragsnummer des von vorheriger Krankenkasse genehmigten Antrags auf Einstieg in die Behandlung, Institutionskennzeichen (IK) der vorherigen Krankenkasse, Leistungen, die mit vorheriger Krankenkasse abgerechnet werden (BEMA-Nr. und Anzahl) sowie die Nr. der zuletzt erbrachten UPT
§ 10a Art und Inhalt der Antragsdaten für die Verlängerung der unterstützenden Parodontitistherapie Stand: 01.04.25
§ 10a Art und Inhalt der Antragsdaten für die Verlängerung der unterstützenden Parodontitistherapie
Der Vertragszahnarzt übermittelt bei einem Antrag auf Verlängerung der unterstützenden Parodontitistherapie und bei einem Krankenkassenwechsel während der Verlängerungsphase folgende Antragsdaten:
Verarbeitungskennzeichen (Angabe, dass es sich um einen Antrag handelt)
Antragsnummer
Ausstellungsdatum des Verlängerungsantrags
Art des Behandlungsplans (Antrag auf Verlängerung der UPT)
Kennzeichen bei Krankenkassenwechsel
Antragsnummer des ursprünglichen Behandlungsplans
Ausstellungsdatum des ursprünglichen Behandlungsplans (Parodontalstatus), auf den sich der UPT-Verlängerungsantrag bezieht
Grad (Progression) nach ursprünglichem Behandlungsplan
Datum der ersten UPT-Leistung
Angabe der Zähne, an denen noch behandlungsbedürftige Parodontien mit Sondierungstiefen ≥ 4 mm und Sondierungsbluten oder mit Sondierungstiefen ≥ 5 mm vorliegen
Beantragte Gesamtdauer der Verlängerung in Monaten
Begründung bei Verlängerung über den Regelzeitraum (6 Monate) hinaus
Bei Krankenkassenwechsel: Antragsnummer des von vorheriger Krankenkasse genehmigten Verlängerungsantrags, Institutionskennzeichen (IK) der vorherigen Krankenkasse, Nummer der zuletzt erbrachten UPT
Der Vertragszahnarzt übermittelt bei einem Vertragszahnarztwechsel mit Planübernahme (Einstieg in die Verlängerung der UPT) und bei einem Krankenkassenwechsel, der nach dem Vertragszahnarztwechsel mit Planübernahme erfolgt, folgende Antragsdaten:
Verarbeitungskennzeichen (Angabe, dass es sich um einen Antrag handelt)
Antragsnummer
Ausstellungsdatum des Verlängerungsantrags
Art des Behandlungsplans (Antrag auf Verlängerung der UPT)
Kennzeichen bei Vorliegen eines Vertragszahnarztwechsels mit Planübernahme oder eines danach erfolgenden Krankenkassenwechsels
Antragsnummer des Verlängerungsantrags, in den eingestiegen wird
Bei Krankenkassenwechsel: Antragsnummer des von vorheriger Krankenkasse genehmigten Antrags auf Einstieg in die UPT-Verlängerung, Institutionskennzeichen (IK) der vorherigen Krankenkasse, Nummer der zuletzt erbrachten UPT
§ 10b Art und Inhalt der Daten bei Anzeige einer Behandlung von Parodontitis bei anspruchsberechtigten Versicherten nach § 22a SGB V Stand: 01.04.25
§ 10b Art und Inhalt der Daten bei Anzeige einer Behandlung von Parodontitis bei anspruchsberechtigten Versicherten nach § 22a SGB V
Der Vertragszahnarzt übermittelt bei der Anzeige der Behandlung, bei Vertragszahnarztwechsel mit Neuplanung und bei einem Krankenkassenwechsel folgende Daten:
Verarbeitungskennzeichen (Angabe, ob es sich um eine Anzeige oder um die Änderung einer Anzeige handelt)
Antragsnummer (im Sinne einer Anzeigenummer)
Ausstellungsdatum des Behandlungsplans
Art des Behandlungsplans (Anzeige Behandlung Versicherter nach § 22a SGB V)
Kennzeichen bei Vorliegen eines Vertragszahnarztwechsels mit Neuplanung (optional) oder eines Krankenkassenwechsels
Antragsnummer des ursprünglichen Behandlungsplans (bei Änderungsanzeigen)
Begründung der modifizierten PAR-Behandlung bei Versicherten nach § 22a SGB V
Geplante Leistungen (Gebührennummern BEMA einschließlich Zahnangabe und Anzahl)
Bei Krankenkassenwechsel: Antragsnummer des bei der vorherigen Krankenkasse zuletzt angezeigten Behandlungsplans, Institutionskennzeichen (IK) der vorherigen Krankenkasse, Leistungen, die mit der vorherigen Krankenkasse abgerechnet werden (BEMA-Nr. und Anzahl), sowie Datum der ersten Leistung nach BEMA-Nr. UPT (wenn Kassenwechsel nach erster UPT-Leistung erfolgt)
Der Vertragszahnarzt übermittelt bei einem Vertragszahnarztwechsel mit Planübernahme (Einstieg in die Behandlung) und bei einem Krankenkassenwechsel, der zeitlich nach dem Vertragszahnarztwechsel mit Planübernahme erfolgt, folgende Daten:
Verarbeitungskennzeichen (Angabe, ob es sich um eine Anzeige oder um die Änderung einer Anzeige handelt)
Antragsnummer (im Sinne einer Anzeigenummer)
Ausstellungsdatum des Behandlungsplans
Art des Behandlungsplans (Anzeige Behandlung Versicherter nach § 22a SGB V)
Kennzeichen bei Vorliegen eines Vertragszahnarztwechsels mit Planübernahme oder eines danach erfolgenden Krankenkassenwechsels
Antragsnummer des Behandlungsplans, in den eingestiegen wird
Leistungen ab Einstieg in die Behandlung (Gebührennummern BEMA einschließlich Anzahl)
Bei Krankenkassenwechsel: Antragsnummer der an die vorherige Krankenkasse übermittelten Anzeige des Einstiegs in die Behandlung, Institutionskennzeichen (IK) der vorherigen Krankenkasse, Leistungen, die mit der vorherigen Krankenkasse abgerechnet werden (BEMA-Nr. und Anzahl), sowie Datum der ersten Leistung nach BEMA-Nr. UPT (wenn Kassenwechsel nach erster UPT-Leistung erfolgt)
§ 11 Art und Inhalt der Antragsdaten für Leistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen Stand: 01.04.25
§ 11 Art und Inhalt der Antragsdaten für Leistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen
Der Vertragszahnarzt übermittelt folgende Antragsdaten:
Verarbeitungskennzeichen (Angabe, ob es sich um einen Antrag oder um die Änderung eines Antrags handelt)
Antragsnummer des Behandlungsplans
Ausstellungsdatum des Behandlungsplans
Art des Behandlungsplans (Heil- und Kostenplan oder Wiederherstellung/Erweiterung)
Kennzeichen zum Vorliegen eines Vertragszahnarztwechsels mit Neuplanung (optional) oder eines Krankenkassenwechsels
Antragsnummer des ursprünglichen Behandlungsplans (bei Änderungsantrag)
Angaben zu Therapieschritten (Anzahl Therapieschritte insgesamt und lfd. Nr. des Therapieschritts)
Befund des gesamten Gebisses/Behandlungsplan
Kennzeichen für Befund, Regelversorgung und ggf. Therapieplanung
Bemerkungen (bei Wiederherstellung: Art der Leistung) und ggf. zusätzliche Erläuterungen
Weitere Angaben wie Unfall oder Unfallfolgen/Berufskrankheit, SER sowie Interimsversorgung, Immediatversorgung, unbrauchbare Prothese/Brücke/Krone, Alter des unbrauchbaren Zahnersatzes in ca.-Jahren getrennt für Ober- und Unterkiefer, NEM, Direktabrechnung
Befunde für Festzuschüsse: Befund-Nummern, Zahn/Gebiet, Anzahl
Kostenplanung
Gebührennummern BEMA und Anzahl
GOZ-Leistungen (Zahn/Gebiet; Gebührennummer GOZ; Leistungsbeschreibung, Anzahl)
Zahnärztliches Honorar BEMA
Zahnärztliches Honorar GOZ (geschätzt)
Material- und Laborkosten (geschätzt)
Behandlungskosten insgesamt (geschätzt)
Höhe der Festzuschüsse in Prozent anhand der Einträge im Bonusheft* bzw. der Informationen im PVS des Vertragszahnarztes
Kennzeichen für vermuteten Härtefall (optional)
Voraussichtlicher Herstellungsort bzw. voraussichtliches Herstellungsland
Bei Krankenkassenwechsel: Antragsnummer des von der vorherigen Krankenkasse zuletzt genehmigten Behandlungsplans, Institutionskennzeichen (IK) der vorherigen Krankenkasse
* Protokollnotiz zu Nr. 11: Die Vertragsparteien sind sich einig, dass der Zahnarzt im Nachhinein für eine falsche Angabe der Höhe der Festzuschüsse in Prozent nicht haftbar gemacht werden kann, wenn die Krankenkasse bei der Prüfung des Antrags eine andere Höhe der Festzuschüsse feststellt.
§ 12 Art und Inhalt von Mitteilungen an die Krankenkasse Stand: 20.02.24
§ 12 Art und Inhalt von Mitteilungen an die Krankenkasse
Der Vertragszahnarzt übermittelt bei jeder Mitteilung folgende Daten:
Verarbeitungskennzeichen (Angabe, ob es sich um eine Mitteilung oder um die Änderung einer Mitteilung handelt)
Mitteilungsnummer
Antragsnummer, auf die sich die Mitteilung bezieht (außer bei Mitteilungsart "KIG-Einstufung")
Ausstellungsdatum der Mitteilung
Art der Mitteilung
Datum ursprünglicher Behandlungsplan (außer bei Mitteilungsart "KIG-Einstufung")
Je nach Art der Mitteilung sind zusätzlich folgende Daten zu übermitteln:
KFO / Abschluss der Behandlung
Datum Behandlungsabschluss
KFO / Unplanmäßiger Verlauf
Begründung für unplanmäßigen Verlauf
Weitergehende Erläuterungen
KFO / Behandlungsabbruch
Begründung für den Abbruch der Behandlung
Weitergehende Erläuterungen
KFO / Behandlungsbedarf nach der Indikationsgruppe (KIG)
KIG-Einstufung
KFO / Zusätzliche Leistungen nach § 2 Abs. 6 der Anlage 4 zum BMV-Z
Gebührennummern BEMA und Anzahl
PAR / Chirurgische Therapie (CPT )
Gebührennummern BEMA und Zahnangaben
Kennzeichen Überweisung
ZE / Verlängerung eines Heil- und Kostenplans
Verlängerung HKP
§ 13 Aufbau der Antragsnummer Stand: 20.02.24
§ 13 Aufbau der Antragsnummer
Für eine eindeutige Identifikation von Leistungsanträgen und Leistungsanzeigen erhält der jeweilige Datensatz eine eindeutige Antragsnummer. Die eindeutige Antragsnummer hat den folgenden Aufbau:
Abrechnungsnummer der Praxis oder der Einrichtung
Angabe des Antragsjahrs, zweistellig
Angabe des Antragsmonats ("01" bis "12")
Leistungsbereich, zweistellig
15 -stellige praxisinterne Nummer
Der Vertragszahnarzt stellt sicher, dass jede Antragsnummer eindeutig ist. Die Antragsnummer wird für jeden - erstmalig oder bei Änderung erneut übermittelten - Antragsdatensatz neu vergeben. Für den Aufbau der Mitteilungsnummer nach § 12 im Bereich KFO, PAR und ZE gilt das Entsprechende.
§ 14 Art und Inhalt des Antwortdatensatz Stand: 20.02.24
§ 14 Art und Inhalt des Antwortdatensatz
Nach Prüfung des Antrags übermittelt die Krankenkasse das Ergebnis der Prüfung an den Vertragszahnarzt zurück. Der Antwortdatensatz enthält die folgenden Angaben:
Verarbeitungskennzeichen (Angabe, ob es sich um eine erstmalige Übermittlung, die Änderung einer Genehmigung oder um die Beendigung einer Genehmigung handelt)
Antragsnummer oder Mitteilungsnummer, auf den sich der Antwortdatensatz bezieht
Antwortkennzeichen (z. B. "genehmigt" oder "nicht genehmigt")
Begründung bei Ablehnung des Antrags oder bei Bewilligung nach Gutachten
Datum der Entscheidung der Krankenkasse
Bei Genehmigung Zahnersatz: Höhe der Festzuschüsse in Prozent / Härtefall, Festzuschussbefund-Nummern und jeweilige Anzahl, Festzuschussbetrag pro Befund-Nr. und die Gesamtsumme der genehmigten Festzuschussbeträge
Bei Genehmigung KFO: Zuschusshöhe (80/90) und Quartal des Anspruchsbeginns
Bei Beendigung einer Genehmigung: Endedatum, d. h. Datum, bis zu dem Leistungen erbracht werden können
§ 15 Gutachterverfahren Stand: 20.02.24
§ 15 Gutachterverfahren
Bei Einleitung eines evtl. erforderlichen Gutachterverfahrens wird dieses bis auf Weiteres papiergebunden, bei elektronisch gestellten Anträgen unter Verwendung der in Anlage 14c BMV-Z festgelegten eFormulare durchgeführt. Das Ergebnis der gutachterlichen Stellungnahme ist im Antwortdatensatz der Krankenkasse zum elektronisch gestellten Antrag des Vertragszahnarztes anzugeben.
§ 16 Technische und organisatorische Form der Datenübermittlung Stand: 20.02.24
§ 16 Technische und organisatorische Form der Datenübermittlung
Die technische und organisatorische Form der Datenübermittlung, insbesondere der Verfahrensablauf einschließlich Kontroll-, Fehler- und Berichtigungs- sowie Testverfahren werden in einer Anlage 15a , "Technische Anlage“ und in einer Anlage 15b , "Ergebnisse und Szenarien" zu dieser Vereinbarung geregelt, die in ihrer jeweils aktuellen Form Bestandteil dieser Vereinbarung sind.
§ 17 Testverfahren und Einführungsphase Stand: 20.02.24
§ 17 Testverfahren und Einführungsphase
Die Vertragspartner legen fest, dass ein Testverfahren durchgeführt wird. Dieses Testverfahren wird mit zahnärztlichen Anwendern in verschiedenen KZVen und mehreren Krankenkassen durchgeführt. Dabei ist sicherzustellen, dass jedes auf dem Markt befindliche Softwareverwaltungsprogramm, das das Eignungsfeststellungsverfahren der KZBV durchlaufen hat bzw. dessen Hersteller in die Testverfahren einbezogen werden kann. Die genauen Modalitäten der Testverfahren werden in der technischen Anlage nach § 16 dieser Vereinbarung festgelegt.
Der Test mit echten Anträgen und Genehmigungen/Bewilligungen erfolgt erst, wenn KIM verwendet wird. Sofern der Test mit echten Anträgen und Genehmigungen/Bewilligungen erfolgt, sind die am Test Beteiligten von den bestehenden vertraglichen Bestimmungen zum Antrags- und Genehmigungsverfahren insoweit befreit, als dies für den Testbetrieb des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens erforderlich ist. Insbesondere wird im Antragsdatensatz auf die Unterschrift des Vertragszahnarztes verzichtet. Die datenschutzrechtlichen Erfordernisse sind zu beachten.
Während der Testverfahren sind Störungen und Verzögerungen im Verfahrensablauf insbesondere im Hinblick auf die in § 13 Abs. 3a SGB V geregelten Fristen zu vermeiden. Es ist sicherzustellen, dass im Störungsfall das herkömmliche, papiergebundene Verfahren weiterhin angewendet werden kann. Diese Störfälle sind auf dem Bemerkungsfeld des Papierformulars zu kennzeichnen, um diese evaluieren zu können.
Die Vertragspartner verständigen sich über Beginn, Dauer und Ende der Testverfahren. Nach einem durch eine Evaluation bestätigten erfolgreichen Abschluss der Testverfahren erfolgt die Aufnahme des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens (für die Leistungsbereiche Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie) durch ein organisiertes Rolloutverfahren, dem sich der flächendeckende Echtbetrieb zum 01.01.2023 anschließt. Der Leistungsbereich Parodontitis geht nach dem Testverfahren direkt in den flächendeckenden Echtbetrieb über. Mit Beginn des Echtbetriebs muss der Vertragszahnarzt mit den entsprechenden PVS-Modulen ausgestattet sein.
Zahnarztpraxen, deren Aufgabe bis zum 30.06.2023 erfolgt, sind nicht verpflichtet, am elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren teilzunehmen. Sie können auf die entsprechenden Vordrucke der Anlage 14a BMV-Z zurückgreifen.
Nach einer Einführungsphase vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 werden die Vertragspartner eine Evaluation durchführen. Die Vertragspartner werden dann über ggf. erforderliche Anpassungen des Verfahrens beraten.
§ 18 Regelungen für Störfälle Stand: 20.02.24
§ 18 Regelungen für Störfälle
In Fällen, in denen eine digitale Übermittlung des elektronischen Antrags aufgrund technischer Störungen nicht möglich ist, kann der Vertragszahnarzt bei medizinisch sofort notwendigen Versorgungen (insbesondere im Bereich Zahnersatz) einen mittels Stylesheet nach Anlage 14c zum BMV-Z erzeugten papiergebundenen, unterschriebenen Ausdruck des Behandlungsplans an die Krankenkasse versenden. Eine nach Behebung der Störung zusätzliche Übermittlung des Antrags in elektronischer Form findet nicht statt. Änderungsanträge, Mitteilungen o. Ä., die auf den ursprünglich als Ausdruck übermittelten Antrag Bezug nehmen, sind elektronisch zu übermitteln.
§ 19 Weiterentwicklung des Verfahrens Stand: 01.01.23
§ 19 Weiterentwicklung des Verfahrens
Die Vertragspartner unterziehen das Verfahren spätestens nach fünf Jahren einer Prüfung und berücksichtigen dabei auch die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen.
§ 20 Inkrafttreten Stand: 01.01.23
§ 20 Inkrafttreten
Die Vereinbarung tritt zum 01.01.2022 in Kraft und kann mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum 31.12. oder 30.06. eines jeden Jahres gekündigt werden. Bis zum Inkrafttreten einer neuen Vereinbarung gelten die bisherigen Regelungen fort.
Anlage 15: Grundsatzvereinbarung zum EBZ-Verfahren Stand: 01.04.25
Grundsatzvereinbarung über ein elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Leistungsanträge nach den BEMA-Teilen 2 bis 5 gemäß § 87 Abs. 1 Satz 8 SGB V
zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband
In der Fassung vom 18.12.2019, Datum des Inkrafttretens: 01.04.2021
Zuletzt geändert am 28.05.2025, mit Wirkung ab dem 01.04.2025
(Anlage 15, BMV-Z)
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