§ 12 Art und Inhalt von Mitteilungen an die Krankenkasse
Stand: 20.02.24
§ 12 Art und Inhalt von Mitteilungen an die Krankenkasse
Der Vertragszahnarzt übermittelt bei jeder Mitteilung folgende Daten:
- Verarbeitungskennzeichen (Angabe, ob es sich um eine Mitteilung oder um die Änderung einer Mitteilung handelt)
- Mitteilungsnummer
- Antragsnummer, auf die sich die Mitteilung bezieht (außer bei Mitteilungsart "KIG-Einstufung")
- Ausstellungsdatum der Mitteilung
- Art der Mitteilung
- Datum ursprünglicher Behandlungsplan (außer bei Mitteilungsart "KIG-Einstufung")
Je nach Art der Mitteilung sind zusätzlich folgende Daten zu übermitteln:
KFO / Abschluss der Behandlung
- Datum Behandlungsabschluss
KFO / Unplanmäßiger Verlauf
- Begründung für unplanmäßigen Verlauf
- Weitergehende Erläuterungen
KFO / Behandlungsabbruch
- Begründung für den Abbruch der Behandlung
- Weitergehende Erläuterungen
KFO / Behandlungsbedarf nach der Indikationsgruppe (KIG)
- KIG-Einstufung
KFO / Zusätzliche Leistungen nach § 2 Abs. 6 der Anlage 4 zum BMV-Z
- Gebührennummern BEMA und Anzahl
PAR / Chirurgische Therapie (CPT)
- Gebührennummern BEMA und Zahnangaben
- Kennzeichen Überweisung
ZE / Verlängerung eines Heil- und Kostenplans
- Verlängerung HKP