4025 (Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation) Stand: 20.02.26
4025
Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn
Abrechnungsbestimmung: Die verwendeten antibakteriellen Materialien sind gesondert berechnungsfähig.
Punktzahl 15 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 0,84 € 1,94 € 2,95 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung:
Diese Leistung ist berechnungsfähig, wenn an einem Parodontium unterhalb des Zahnfleischsaums ein lokal wirksames Antibiotikum oder ein Chlorhexidindigluconatpräparat in unterschiedlichen Darreichungsformen eingebracht wird. Die Leistung ist je Zahn und Sitzung einmal berechnungsfähig. Sie kann im Zusammenhang mit einer mechanischen Reinigung der subgingivalen Oberflächen zur Anwendung kommen. Das eingebrachte Medikament wird gesondert in Rechnung gestellt. Wird ein antibakteriell wirksames Medikament subgingival an einem Implantat eingebracht, ist eine analoge Bewertung erforderlich. Die einfache Spülung von Zahnfleischtaschen mit antibakteriellen Lösungen erfüllt den Leistungsinhalt dieser Nummer nicht, sondern ist nach der Nummer 4020 zu berechnen. Die subgingivale Instillation eines Kortisonpräparates entspricht nicht dieser Gebührennummer, sondern der Nummer 4020, da es nicht antibakteriell, sondern antiphlogistisch wirksam ist.
Beschluss des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen Nr. 45: Eine subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation im Rahmen einer Periimplantitisbehandlung an einem Implantat stellt eine selbstständige Leistung dar, die nicht in der GOZ beschrieben ist. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr die GOZ-Nr. 4025 für angemessen. (Hinweis: Der Beschluss wurde 2023 aufgehoben.)
Zusätzlicher Aufwand
Erhöhte Schwierigkeit bei mehrwurzeligen Zähnen
Besonders tiefe Taschen
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
Oberflächenanästhesie GOZ 0080
Lokalanästhesien GOZ 0090, GOZ 0100
Professionelle Zahnreinigung GOZ 1040
Beseitigung von Kanten, Fremdreizen usw. GOZ 4030
Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen, gegebenenfalls einschließlich Taschenspülungen. GOZ 4020
Nachbehandlung am Parodontium GOZ 4150
Parodontalchirurgische Therapie GOZ 4070, GOZ 4075
Subgingivale Belagsentfernung GOZ § 6 Absatz 1
u. v. m.