4133 (Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe) Stand: 10.11.24
4133
Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe einschließlich Versorgung der Entnahmestelle, je Zahnzwischenraum
Punktzahl 880 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 49,49 € 113,83 € 173,23 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung:
Die Gebührennummer beschreibt die Transplantation körpereigenen Bindegewebes in einen Zahnzwischenraum. Dabei wird Bindegewebe an anderer Stelle entnommen und z. B. mittels Envelope-Technik eingebracht. Die Schaffung des Transplantatbettes und die Einpflanzung des Transplantats einschließlich dessen Befestigung sind Bestandteil der Leistung. Die Maßnahme kann als alleinige Leistung oder auch im Rahmen einer umfassenderen parodontalchirurgischen Therapie erfolgen. Die Leistung nach dieser Nummer wird je Zahnzwischenraum berechnet – unabhängig von der Zahl der Transplantate. Die Transplantation von Bindegewebe an einen anderen Zielort als einen Zahnzwischenraum, z.B. in einen zahnlosen Bereich, ist analog zu berechnen. Für die Transplantation von Schleimhaut trifft diese Gebührennummer nicht zu. Die Implantation eines alloplastischen collagen patch wird von dieser Gebührennummer ebenfalls nicht erfasst, sondern unabhängig vom Zielort mit der GOÄ 2442 berechnet. Der Einsatz eines OP-Mikroskops wird nach der Nummer 0110 berechnet. Der Einsatz eines Lasers wird nach der Nummer 0120 berechnet. Für diese Leistung ist der Zuschlag für ambulantes Operieren nach der Nummer 0520 zusätzlich berechnungsfähig, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Zusätzlicher Aufwand
Großer Umfang des Bindegewebstransplantats
Zusätzlicher instrumenteller Aufwand bei der Entnahme
Gefährdung von Blutgefäßen bei der Entnahme
Schwierige Lage der Entnahmestelle
Schwer zugängliche Empfängerregion
Schwierige Adaptation
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
Anästhesien GOZ 0080 ff.
Entfernung harter und weicher Beläge GOZ 4050 ff.
Parodontalchirurg. Therapie, geschlossen GOZ 4070 ff.
Lappenoperationen GOZ 4090 ff.
Auffüllen von parodontalen Knochendefekten GOZ 4110
Augmentation GOZ 9100
Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert GOZ 3050
Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung GOZ 3060
Verbandplatte GOÄ 2700
Anwendung OP-Mikroskop GOZ 0110
Anwendung Laser GOZ 0120
ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L
u. v. m.