4060 (Kontrolle/Nachreinigung nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge oder PZR) Stand: 10.11.24
4060
Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung nach der Nummer 1040 mit Nachreinigung einschließlich Polieren, je Zahn, oder Implantat, auch Brückenglied
Abrechnungsbestimmung: Die Leistung nach der Nummer 4060 ist neben den Leistungen nach den Nummern 1040, 4050 und 4055 nicht berechnungsfähig .
Punktzahl 7 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 0,39 € 0,91 € 1,38 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung:
Die Leistung wird in einer getrennten Sitzung nach Erbringung der Nummern 4050 und 4055 durchgeführt und beinhaltet die Nachreinigung und Politur im supragingivalen Bereich. Die Belagentfernung nach den Nummern 4050 und 4055 kann innerhalb von 30 Tagen nur einmal berechnet werden. Die Entfernung von Restbelägen bzw. von neu entstandenen Belägen innerhalb dieses Zeitraums wird daher nach dieser Gebührennummer berechnet. Für diese Gebührennummer ist eine zeitliche Einschränkung der Berechnung nicht vorgegeben. Diese Gebührennummer unterscheidet nicht zwischen ein- und mehrwurzeligen Zähnen, sondern gilt für alle Zähne unterschiedslos. Sie kann auch für die „Kontrolle“ an Implantaten und Brückengliedern herangezogen werden. Die Berechnung erfolgt je Zahn bzw. Implantat oder Brückenglied. Die Leistung kann nicht in derselben Sitzung mit einer professionellen Zahnreinigung berechnet werden. Nach einer professionellen Zahnreinigung kann in gesonderter Sitzung eine Kontrollbehandlung nach dieser Nummer durchgeführt werden. Die Kontrolle und Nachreinigung nach nichtchirurgischer subgingivaler Belagentfernung entspricht nicht dem Leistungsinhalt der Nummer 4060, sondern ist analog zu berechnen.
Zusätzlicher Aufwand
Besonderer Umfang der Beläge
Besonders fest haftende Beläge
Starke Schmerzempfindlichkeit
Starke Blutungsbereitschaft der Gingiva
Mundspülungen zur Absenkung der Keimbelastung
Schwer erreichbare Beläge bei Fehlstellung
Schwer erreichbare Beläge im posterioren Gebiet
Schwer erreichbare Beläge unter Brückengliedern
Schwer entfernbare Beläge auf Implantatoberflächen
Schwer entfernbare Beläge an offenen Furkationen
Schwer entfernbare Beläge an Oberflächeneinziehungen
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
Anästhesien GOZ 0080 ff.
Beseitigen scharfer Zahnkanten GOZ 4030
Politur von Füllungen GOZ 2130
Konturieren von Rekonstruktionsrändern GOZ 2320
Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen GOZ 4020
Behandlung überempfindlicher Zahnflächen GOZ 2010
Lokale Fluoridierung GOZ 1020
Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation GOZ 4025
Mundhygienestatus GOZ 1000
Kontrolle Übungserfolg GOZ 1010
Versiegelung von Fissuren, Glattflächen GOZ 2000
Zusätzliche Reinigung der Zunge und der Wangenschleimhaut im Sinne einer Full-MouthDesinfektion GOZ § 6 Abs. 1
u. v. m.