4020 (Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen) Stand: 24.02.26
4020
Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen gegebenenfalls einschließlich Taschenspülungen, je Sitzung
Punktzahl 45 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 2,53 € 5,82 € 8,86 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung:
Die Lokalbehandlung beinhaltet die Therapie bei Veränderungen und/oder Entzündungen der Mundschleimhäute einschließlich der umgrenzenden Lippenstrukturen. Die Lokalbehandlung kann sowohl bei Erkrankungen der Mundschleimhaut als auch bei Verletzungen oder bei auslösenden Fremdreizen, z. B. durch Zahnersatz erforderlich werden. Die Behandlung kann auf verschiedene Weisen erfolgen, z. B. mittels Aufbringen von Salben oder Spülen von Zahnfleischtaschen mit geeigneten Lösungen. Nachbehandlungen nach chirurgischen Maßnahmen erfüllen nicht den Leistungsinhalt der Nummer 4020, sondern sind in Abhängigkeit von der erfolgten Behandlung mit den Nummern 3300 oder 3310 zu berechnen. Ebenso ist die Versorgung von Wunden, die z.B. infolge von Verletzungen entstanden sind, nicht mit der Nummer 4020, sondern mit den Nummern 2000 ff. GOÄ zu berechnen. Treten weitere Maßnahmen hinzu, z. B. das Entfernen von Fremdreizen, kommt die Leistung nach Nummer 4030 zusätzlich zur Berechnung. Diese Nummer ist ggf. auch neben parodontalchirurgischen Leistungen berechnungsfähig. Die Nummer 4020 kann auch bei mehreren Maßnahmen dieser Art innerhalb einer Sitzung immer nur einmal berechnet werden. Materialkosten für die im Rahmen dieser Behandlung verwendeten Medikamente sind nicht gesondert berechnungsfähig.
Beschluss des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen Nr. 45: Eine subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation im Rahmen einer Periimplantitisbehandlung an einem Implantat stellt eine selbstständige Leistung dar, die nicht in der GOZ beschrieben ist. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr die GOZ-Nr. 4025 für angemessen. (Hinweis: Der Beschluss wurde 2023 aufgehoben.)
Zusätzlicher Aufwand
Verschiedene Maßnahmen zur Behandlung einer Erkrankung
Mehrere Maßnahmen in verschiedenen Mundschleimhautgebieten innerhalb einer Sitzung
Besonderer Kostenaufwand für die verwendeten Medikamente
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
Oberflächenanästhesie GOZ 0080
Lokalanästhesien GOZ 0090, GOZ 0100
Nachbehandlungen GOZ 3300, GOZ 3310, GOZ 4150
Beseitigung von Kanten, Fremdreizen usw. GOZ 4030
Beseitigung von Belägen usw. GOZ 4050, GOZ 4055, GOZ 4060
Parodontalchirurgische Therapie GOZ 4070 ff.
Subgingivale medikamentöse Lokalapplikation GOZ 4025
u. v. m.