4075 (Parodontalchirurgische Therapie, geschlossen, mehrwurzeliger Zahn) Stand: 10.11.24
4075
Parodontalchirurgische Therapie (insbesondere Entfernung subgingivaler Konkremente und Wurzelglättung) an einem mehrwurzeligen Zahn, geschlossenes Vorgehen
Punktzahl 130 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 7,31 € 16,82 € 25,59 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung:
Diese Leistung ist die parodontalchirurgische Therapie im subgingivalen Bereich in einem „geschlossenen“ Verfahren. Sie folgt in der Regel einer Initialtherapie, z. B. der supragingivalen Zahnstein- und Belagentfernung und/oder der professionellen Zahnreinigung. Das „geschlossene Vorgehen“ bezeichnet die chirurgische Parodontaltherapie ohne Mobilisierung oder Aufklappung des Zahnfleisches bei Erhaltung der Gingivamanschette. Sie beinhaltet vor allem die Entfernung der Konkremente sowie die Reinigung und Glättung der Wurzeloberfläche. Eine ggf. notwendige Gingivakürettage zur Entfernung von Granulationsgewebe gehört ebenfalls zum Leistungsinhalt. Eine interne Gingivektomie fällt nicht unter diese Gebührennummer. Die Wurzeloberflächenbearbeitung kann mittels Handinstrumenten oder maschinell/mechanisch erfolgen. Diese Gebührennummer kann nicht bei Implantaten angewendet werden. Die Leistung ist nicht in derselben Sitzung mit einer professionellen Zahnreinigung berechnungsfähig.
Beschluss des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen Nr. 55: Die subgingivale Instrumentierung in der 2. Therapiestufe gemäß der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der DG Paro und DGZMK ist aufgrund der darin nicht enthaltenen Weichgewebskürettage nicht in der GOZ beschrieben. Die BZÄK, der PKV-Verband und die Beihilfeträger empfehlen als Analoggebühren für die subgingivale Instrumentierung am einwurzeligen Zahn die GOZ-Nr. 3010a und am mehrwurzeligen Zahn die GOZ-Nr. 4138a. Um Erstattungsschwierigkeiten vorzubeugen ist verpflichtend auf der Rechnung anzugeben: „GOZ-Nr. 3010a“ bzw. „4138a“ mit der Beschreibung „Subgingivale Instrumentierung – PAR (AIT)“. Die GOZ-Nrn. 4070 bzw. 4075 sind daneben nicht berechnungsfähig. Die Entfernung der gingivalen/supragingivalen weichen und harten Beläge ist originär nach der GOZ zu berechnen.
Beschluss des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen Nr. 56: Die subgingivale Instrumentierung bei Resttaschen im Rahmen einer Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) gemäß der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der DG Paro und DGZMK ist eine selbstständige, nicht in der GOZ beschriebene Leistung. Die Leistung ist gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen. Die BZÄK, der PKV-Verband und die Beihilfeträger empfehlen als Analoggebühr die GOZ-Nr. 0090a für den einwurzeligen Zahn und die GOZ-Nr. 2197a für den mehrwurzeligen Zahn. Um Erstattungsschwierigkeiten vorzubeugen ist verpflichtend auf der Rechnung anzugeben: GOZ-Nr. „0090a“ bzw. „2197a“ mit der Beschreibung „Subgingivale Instrumentierung – UPT“. Die GOZ-Nrn. 4070 bzw. 4075 sind daneben nicht berechnungsfähig. Die Entfernung der gingivalen/supragingivalen weichen und harten Beläge ist originär nach der GOZ zu berechnen.
Zusätzlicher Aufwand
Besonderer Umfang der Konkremente
Besonders fest haftende Konkremente
Starke Schmerzempfindlichkeit
Starke Blutungsbereitschaft der Gingiva
Infiziertes Behandlungsgebiet
Mundspülungen zur Absenkung der Keimbelastung
Schwer erreichbare Konkremente bei Fehlstellung
Schwer entfernbare Konkremente an Oberflächeneinziehungen
Erschwernis bei Zahnlockerung
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
Parodontalstatus GOZ 4000
Gingival-Index/Parodontal-Index GOZ 4005
Anästhesien GOZ 0080 ff.
Supragingivale Belagentfernung GOZ 4055
Kontrolle nach Belagentfernung GOZ 4060
Beseitigen scharfer Zahnkanten GOZ 4030
Politur von Füllungen GOZ 2130
Konturieren von Rekonstruktionsrändern GOZ 2320
Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen GOZ 4020
Behandlung überempfindlicher Zahnflächen GOZ 2010
Lokale Fluoridierung GOZ 1020
Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation GOZ 4025
Mundhygienestatus GOZ 1000
Kontrolle Übungserfolg GOZ 1010
Versiegelung von Fissuren, Glattflächen GOZ 2000
Zusätzliche Reinigung der Zunge und der Wangenschleimhaut im Sinne einer Full-Mouth-Desinfektion GOZ § 6 Abs. 1
Interne Gingivektomie, externe Gingivektomie, Gingivoplastik GOZ 4080
Taschensterilisation (z. B. mittels Ozon, Laser o. Ä.) GOZ § 6 Abs. 1
u. v. m.