4055 (Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, je mehrwurzeligen Zahn) Stand: 10.11.24
4055
Entfernung harter und weicher Zahnbeläge gegebenenfalls einschließlich Polieren an einem mehrwurzeligen Zahn
Abrechnungsbestimmung: Die Leistungen nach den Nummern 4050 und 4055 sind für denselben Zahn innerhalb von 30 Tagen nur einmal berechnungsfähig.
Punktzahl 13 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 0,73 € 1,68 € 2,56 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung:
Bei der Entfernung von harten und weichen Zahnbelägen handelt es sich im Sinne dieser Leistung um supragingivale Ablagerungen. Deren Entfernung kann manuell oder maschinell, z. B. mittels Ultraschall oder rotierender Instrumente erfolgen. Die anschließende Oberflächenpolitur ist Bestandteil der Leistung und kann in dieser Sitzung nicht gesondert berechnet werden. Die nichtchirurgische Belagsentfernung an subgingivalen Oberflächen wird analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ berechnet. Die Entfernung von fest haftenden Verfärbungen und oberflächlichen Einlagerungen (z. B. Tee-, Kaffee-, Rotwein-, Tabak-, Teerbeläge) mit besonderen Maßnahmen (z. B. Pulverstrahl) kann im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung berechnet werden. Sofern es sich allein um die Entfernung von Verfärbungen ohne die Entfernung von harten und weichen Zahnbelägen als vorwiegend kosmetische Maßnahme handelt, ist die Leistung ggf. für medizinisch nicht notwendig einzustufen und entsprechend als Verlangensleistung nach § 2 Abs. 3 zu berechnen. Die Zahnsteinentfernung nach dieser Gebührennummer bezieht sich nur auf mehrwurzelige Zähne. Die Häufigkeit der Leistungserbringung ist auf einmal innerhalb von 30 Tagen beschränkt. Sofern innerhalb dieses Zeitraums noch vorhandene oder neue Beläge entfernt werden müssen, ist hierzu die Nummer 4060 heranzuziehen. Die Leistung kann nicht in derselben Sitzung mit einer professionellen Zahnreinigung sowie der Nummer 4060 berechnet werden.
Zusätzlicher Aufwand
Besonderer Umfang der Beläge
Besonders fest haftende Beläge
Starke Schmerzempfindlichkeit
Starke Blutungsbereitschaft der Gingiva
Mundspülungen zur Absenkung der Keimbelastung
Schwer erreichbare Beläge bei Fehlstellung
Schwer erreichbare Beläge im posterioren Gebiet
Schwer erreichbare Beläge in offenen Furkationen
Schwer entfernbare Beläge an Oberflächeneinziehungen (z. B. Grübchen oder Fissuren)
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
Anästhesien GOZ 0080 ff.
Beseitigen scharfer Zahnkanten GOZ 4030
Politur von Füllungen GOZ 2130
Konturieren von Rekonstruktionsrändern GOZ 2320
Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen GOZ 4020
Behandlung überempfindlicher Zahnflächen GOZ 2010
Lokale Fluoridierung GOZ 1020
Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation GOZ 4025
Parodontalchirurgische Therapie GOZ 4075
Mundhygienestatus GOZ 1000
Kontrolle Übungserfolg GOZ 1010
Versiegelung von Fissuren, Glattflächen GOZ 2000
Zusätzliche Reinigung der Zunge und der Wangenschleimhaut im Sinne einer Full-Mouth-Desinfektion GOZ § 6 Abs. 1
Alleinige Entfernung von Verfärbungen GOZ § 2 Abs. 3
u. v. m.