4080 (Gingivektomie, Gingivoplastik) Stand: 07.02.25
4080
Gingivektomie, Gingivoplastik, je Parodontium
Punktzahl 45 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 2,53 € 5,82 € 8,86 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung:
Die Gingivektomie beschreibt die Beseitigung/Reduzierung von Zahnfleischtaschen (auch Pseudotaschen) durch Abtragen gingivalen Gewebes, die Gingivoplastik das Modellieren der Zahnfleischoberfläche. Die Gingivektomie geht häufig mit einer Gingivoplastik einher, um eine günstige Außenkontur der Zahnfleischoberfläche zu erzielen. Ziel ist z.B. die Beseitigung hypertrophen/hyperplastischen Gewebes zur Förderung der Selbstreinigung, Verbesserung der Hygienefähigkeit und Reduktion der Plaqueretention. Die Leistung kann auch der Verlängerung der klinischen Krone oder als perioprothetische Maßnahme dienen. Die Nummer ist einmal je Zahn berechnungsfähig, erfolgt eine den Approximalraum zwischen zwei benachbarten Zähnen umfassende Gingivektomie/Gingivoplastik, so berechtigt das zum zweifachen Ansatz der Nummer, da zwei Parodontien therapiert werden. Neben den Nummern 4090 oder 4100 ist die Nummer 4080 nicht ansatzfähig. Gemäß Leistungsbeschreibung ist die Nummer 4080 an einem Implantat nicht berechnungsfähig, da dieses kein Parodontium aufweist. Entsprechende Leistungen sind in Abhängigkeit vom Umfang der Maßnahme mit den Nummern 3070 oder 3080 berechnungsfähig. Sofern es sich bei der Nummer 4080 um die höchste zuschlagsberechtigte GOZ-Leistung am Behandlungstag handelt und kein Laserzuschlag der GOÄ berechnet wird, löst die Anwendung eines Lasers den Zuschlag nach der Nummer 0120 aus.
Beschluss des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen Nr. 61: Die regelhafte Durchführung einer Gingivektomie oder Gingivoplastik neben einer analog berechneten subgingivalen Instrumentierung ist ohne medizinische Indikation nicht statthaft. Auf Grund medizinischer Notwendigkeit und eigenständiger Indikation kann es jedoch erforderlich sein, neben der subgingivalen Instrumentierung eine mit der Geb.-Nr. 4080 GOZ zu berechnende Gingivektomie oder Gingivoplastik zu erbringen.
Zusätzlicher Aufwand
Konkave Wurzeloberflächen
Besonders großer Umfang der Maßnahme
Erschwernis bei entzündetem Gewebe
Starke Blutungsbereitschaft
Zusätzlicher Einsatz von Elektrochirurgie
Zusätzlicher Einsatz eines Lasers
Erschwernis bei der Wundversorgung
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
Mundhygienestatus GOZ 1000
Kontrolle Übungserfolg GOZ 1010
Parodontalstatus GOZ 4000
Gingival-Index/Parodontal-Index GOZ 4005
Anästhesien GOZ 0080 ff.
Supragingivale Belagentfernung GOZ 4050 ff.
Kontrolle nach Belagentfernung GOZ 4060
Beseitigen scharfer Zahnkanten GOZ 4030
Besondere Maßnahmen GOZ 2030
Politur von Füllungen GOZ 2130
Konturieren von Rekonstruktionsrändern GOZ 2320
Geschlossene PAR-Therapie GOZ 4070, GOZ 4075
Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen GOZ 4020
Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation GOZ 4025
Anwendung Laser GOZ 0120
u. v. m.