4130 (Gewinnung und Transplantation von Schleimhaut) Stand: 10.11.24
4130
Gewinnung und Transplantation von Schleimhaut, gegebenenfalls einschließlich Versorgung der Entnahmestelle, je Transplantat
Punktzahl 180 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 10,12 € 23,28 € 35,43 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung:
Die Gebührennummer beschreibt die Transplantation von Gingiva oder anderer Mundschleimhaut, also die Entnahme einschließlich der Versorgung der Entnahmestelle sowie die Schaffung des Transplantatbettes und die Einpflanzung des Transplantats einschließlich dessen Befestigung. Für Schleimhauttransplantate, die die Größe einer Zahnbreite überschreiten, wird die Nr. 2386 GOÄ herangezogen. Die Maßnahme kann z. B. im Rahmen eines mukogingivalen Eingriffs, bei einer parodontalchirurgischen Therapie oder bei implantologischen Behandlungen erfolgen, z.B. zeit- und ortsgleich mit einer Vestibulumplastik nach GOZ 3240 oder GOÄ 2675. Werden z.B. von zwei Entnahmestellen zwei Transplantate an einen Zielort transplantiert, ist die Leistung zweimal berechnungsfähig. Erfolgt die Entnahme von zwei Transplantaten an einer Stelle und werden diese an zwei Zielorte transplantiert, ist die Leistung ebenfalls zweimal berechnungsfähig. Maßgeblich ist allein die Anzahl der verwendeten Transplantate. Die Entnahme kann auf verschiedene Weisen erfolgen, z. B. mittels Skalpell oder Mukotom. Die Nummer wird nicht für die Transplantation von Bindegewebe angewendet. Der Einsatz eines OP-Mikroskops wird nach der Nummer 0110 berechnet. Der Einsatz eines Lasers wird nach der Nummer 0120 berechnet. Für diese Leistung ist der Zuschlag für ambulantes Operieren nach der Nummer 0500 zusätzlich berechnungsfähig, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Zusätzlicher Aufwand
Zusätzlicher instrumenteller Aufwand bei der Entnahme
Gefährdung von Blutgefäßen bei der Entnahme
Schwierige Lage der Entnahmestelle
Schwer zugängliche Empfängerregion
Schwierige Adaptation
Mehraufwand bei besonders schwieriger Wundversorgung mit zusätzlichem Parodontalverband.
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
Anästhesien GOZ 0080 ff.
Entfernung harter und weicher Beläge GOZ 4050 ff.
Parodontalchirurg. Therapie, geschlossen GOZ 4070 ff.
Lappenoperationen GOZ 4090 ff.
Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert GOZ 3050
Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung GOZ 3060
Verbandplatte GOÄ 2700
Anwendung OP-Mikroskop GOZ 0110
Anwendung Laser GOZ 0120
Vestibulumplastik GOZ 0120, GOZ 3240, GOÄ 2675, 2676 oder 2677
ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L
u. v. m