4030 (Beseitigung von scharfen Zahnkanten, Prothesenrändern, Fremdreizen) Stand: 10.11.24
4030
Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Punktzahl 35 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 1,97 € 4,53 € 6,89 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung:
Die Leistung umfasst nicht nur parodontologisch indizierte Maßnahmen, sondern generell auch die Beseitigung aller unphysiologischen Beeinträchtigungen, z. B. bei Schmelzabsplitterungen, defekten Füllungen oder anderen Restaurationen, störenden Rändern an herausnehmbarem Zahnersatz, Schienen oder kieferorthopädischen Apparaturen. Die Berechnung erfolgt je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet. Die Leistung umfasst mehrere Maßnahmen und unterscheidet zwei Hauptkategorien: Maßnahmen an natürlichen Zähnen oder Maßnahmen an festsitzenden und abnehmbaren Geräten. Werden mehrere Leistungen aus einer der Kategorien innerhalb einer Kieferhälfte/Frontzahngebiet erbracht, ist die Nummer nur einmal je Sitzung berechenbar. Sofern Leistungen aus beiden Kategorien innerhalb eines Gebietes erbracht werden, ist die Nummer auch zweimal je Sitzung berechnungsfähig. Bei Leistungen einer Kategorie in mehreren Gebieten des Mundes sind sie also maximal viermal je Sitzung berechnungsfähig, bei Leistungen mehrerer Kategorien in allen Quadranten des Mundes also maximal achtmal je Sitzung. Das Einschleifen des natürlichen Gebisses oder des bereits vorhandenen Zahnersatzes oder die Beseitigung grober Okklusions- bzw. Artikulationsstörungen sind von dieser Nummer nicht umfasst.
Zusätzlicher Aufwand
Druckstellenbeseitigung an metallischen Teilen (z. B. Modellguss)
Mehrere Maßnahmen an natürlichen Zähnen in demselben Gebiet
Mehrere Maßnahmen an festsitzenden oder abnehmbaren Geräten in demselben Gebiet
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
Lokale medikamentöse Behandlung der Schleimhaut GOZ 4020
Füllungspolituren GOZ 2130
Beseitigung grober Vorkontakte GOZ 4040
Systematisches Einschleifen GOZ 8100
Lokale Fluoridierung GOZ 1020
u. v. m.