Heilfürsorge Bundeswehr
Stand: 01.01.23
Heilfürsorge Bundeswehr
Die Bundeswehr‑Heilfürsorgeverordnung (BwHfV) ist das maßgebliche Regelwerk für die Heilfürsorge der Bundeswehr. Sie legt fest, dass Soldatinnen und Soldaten Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (utV) haben und regelt deren Organisation sowie die grundlegenden Anspruchsvoraussetzungen.
Auf Grundlage der BwHfV konkretisieren die Allgemeinen Regelungen der Bundeswehr (AR) den Versorgungsumfang sowie die praktische Umsetzung der Heilfürsorge. Die AR sieht Ausnahmeregelungen für Leistungen vor, die im Bema nicht enthalten sind, aber für Soldaten erstattet werden können (Nr. 402 AR).
Der Sprechstundenbedarf wird mit einer Pauschale je Abrechnungsschein vergütet.
Die Punktwerte der Bundeswehr werden zwischen BMVg und der KZBV vereinbart.
graph TD
%% Oberste Ebene
subgraph S1["Umfang und Organisation der Heilfürsorge für Soldatinnen/Soldaten"]
BwHFV["Bundeswehr‑Heilfürsorgeverordnung (BwHFV)"]
end
%% Zweite Ebene
subgraph S2["Zahnärztliche Leistungen der unentgeltlichen truppenzahnärztlichen Versorgung (utV)"]
AR["Allgemeine Regelungen (AR)"]
Ausgeschiedene["Wehrdienstbeschädigte"]
end
%% Dritte Ebene – Inhalte der AR
Fuellungen["Füllungen nach HR1 bis HR4 @1077"]
Genehmigung["Genehmigungspflicht/-frei"]
Behandlung["Behandlungsmaßnahmen @1075"]
Abrechnung["Abrechnungsweg"]
Unfall["Behandlung nach Unfallabkommen"]
BwHFV --> AR
BwHFV --> |§ 2 BwHFV| Ausgeschiedene
AR --> Fuellungen
AR --> Genehmigung
AR --> Behandlung
AR --> Abrechnung
Ausgeschiedene --> |Soldatenentschädigungsgesetz|Unfall