Besondere Personengruppen (Statusfeld)
Stand: 01.04.25
Besondere Personengruppen: Kennzeichnung im Feld "Status"
Für das gesetzlich vorgeschriebene Auftragsgeschäft der Regional- und Ersatzkassen ist für besondere Personenkreise folgende Kennzeichnung im Patienten-Personalienfeld Druckzeile 6 eingeführt worden:
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Keine Angabe auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert
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Für Versicherte mit Anspruch gemäß Sozialem Entschädigungsrecht (SER) (vormals Bundesversorgungsgesetz (BVG)1) oder Bundesentschädigungsgesetz (BEG)
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SVA-Kennzeichnung für zwischenstaatliches Krankenversicherungsrecht: - Personen mit Wohnsitz im Inland, Abrechnung nach Aufwand
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SVA-Kennzeichnung für zwischenstaatliches Krankenversicherungsrecht: - Personen mit Wohnsitz im Inland, Abrechnung pauschal
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Leistungsbezieher nach §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz2
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1 Ab dem 01.01.2024 in SGB XIV geregelt. Die Versorgung mit Zahnersatz wird für schwerbeschädigte Versorgungsberechtigte, die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sind, direkt über deren Krankenkasse abgerechnet.
2 In Bayern werden derzeit noch keine elektronischen Gesundheitskarten für diesen Personenkreis eingeführt. Der Leistungsträger stellt den Hilfeberechtigten einen Zahnbehandlungsausweis aus.