Honorar nach Bema (RV)
Stand: 09.09.24
Zahnärztliches Honorar nach Bema (Regelversorgung)
Bei Vorliegen der festgelegten Ausnahmefälle gemäß der oben genannten Zahnersatz-Richtlinie Nr. 36 wird nur die Suprakonstruktion selbst nach Bema berechnet. Für diese Ausnahmefälle haben der Bundesausschuss der Zahnärzte und die Krankenkassen die abrechnungsfähigen Bema-Leistungen bestimmt. Diese sind jeweils mit „i“ zu kennzeichnen. Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Einbringen von Implantaten entstehen, sind nach Maßgabe der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu berechnen.
Bema-Leistungen, welche bei Vorliegen der Zahnersatz-Richtlinie 36a abrechenbar sind:
- 19i (provisorische Krone)
- 20ai (metallische Krone)
- 20bi (vestibulär verblendete Krone)
- 24ai (Wiedereinsetzen einer Krone)
- 24bi (Erneuerung/Wiedereinsetzen einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen)
- 24ci (Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Krone nach der Nr. 19)
Bema-Leistungen, welche bei Vorliegen der Zahnersatz-Richtlinie 36b abrechenbar sind:
- 97ai (Totale Prothese/Cover-Denture-Prothese im Oberkiefer)
- 97bi (Totale Prothese/Cover-Denture-Prothese im Unterkiefer)
- 98bi (Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Oberkiefer)
- 98ci (Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Unterkiefer)
- 98di (Intraorale Stützstiftregistrierung zur Festlegung der Zentrallage) - bei Notwendigkeit
- 98ei (Verwendung einer Metallbasis in besonderen Ausnahmefällen)
Eine Metallbasis gehört nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Torus palatinus und Exostosen) zur Regelversorgung (Zahnersatz-Richtlinie Nr. 30)
- 100ai (kleinen Umfanges, ohne Abformung)
- 100bi (größeren Umfanges, mit Abformung)
- 100ci (Teilunterfütterung einer Prothese)
- 100di (Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren)
- 100ei (Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschl. funktioneller Randgestaltung im OK)
- 100fi (Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschl. funktioneller Randgestaltung im UK)