01. Verblendung erneuern
Stand: 09.09.24
01. Erneuerung einer vestibulären keramischen Verblendung im indirekten Verfahren und Wiedereingliederung der Krone
Zuordnung der Versorgungsform: Regelversorgung
Festzuschuss nach Befund-Nr.
6.8 rezementierbarer Zahnersatz
6.9 Wiederherstellungsbedürftige Facette bzw. Verblendung
Honorar nach Bema
19 Provisorische Krone/Brückenglied
24a Wiedereinsetzen Krone oder dergleichen
24b Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen
Zahntechnische Leistungen nach BEL II
001 0 Modell(e)
162 0 Vestibuläre Verblendung Keramik
820 0 Reparatur Krone/Brückenglied
807 0 Metallverbindung
ggf. Kosten für Lotmaterial zu 75 %
Praxismaterialkosten
Für die Abrechnung der tatsächlich entstandenen Praxismaterialkosten sind die vereinbarten Kategorienummern zu verwenden.
Erläuterung zu diesem Beispiel
Die Befund-Nr. 6.9 ist nur im Verblendbereich (15-25 und 34-44) ansetzbar.
Neben der Bema-Nr. 24a ist für denselben Zahn die adhäsive Befestigung nach Ziffer 2197 GOZ plus Auslagen nach § 9 GOZ mit dem GKV-Patienten über den Vordruck 3d vereinbarungsfähig. Die Vereinbarung dieser Leistung führt zur Einstufung als gleichartige Versorgung. Regelversorgungsbestandteile werden nach Bema/BEL II berechnet. Leistungen, welche darüber hinaus gehen, werden nach GOZ berechnet.
Zur Regelversorgung gehören bei Kronen bzw. Brücken vestibuläre Verblendungen im Oberkiefer bis einschließlich Zahn 5, im Unterkiefer bis einschließlich Zahn 4. Als zahntechnische Leistung sind in der BEL II folgende Arten der Verblendung beschrieben:
- 160 0 Vestibuläre Verblendung Kunststoff
- 162 0 Vestibuläre Verblendung Keramik
- 164 0 Vestibuläre Verblendung Komposit plus 155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel
Bei Vorliegen von Alveolaratrophien, Kieferdefekten oder Stellungsanomalien kann zum Ausgleich dieser Defekte das Herstellen von Zahnfleischpartien als zahntechnische Leistung anfallen (beispielsweise BEL-Nr. 161 0 Zahnfleisch Kunststoff oder BEL-Nr. 163 0 Zahnfleisch Keramik oder BEL-Nr. 165 0 Zahnfleisch Komposite).
Die aufgeführten Leistungen (Bema, GOZ oder BEL) sind beispielhaft und nicht abschließend.