001 0 Modell Stand: 01.07.26
Leistungsinhalt: Modell
L-Nr. 001 0
Kurztext laut Anlage 2001 0 Modell
Erläuterungen zum Leistungsinhalt
Modell aus Hartgips oder Superhartgips, z. B. als Reparaturmodell, anatomisches Modell (auch für Löffel), Funktionsrandmodell, Unterfütterungsmodell, Modell für Metallbasis, KFO-Modell, Modell zur diagnostischen Auswertung und Planung, Gegenkiefermodell, Kontrollmodell, Planungsmodell, Hilfsmodell (Gipskonter bei Unterfütterung, Gipsschlüssel bei Unterfütterung).
Erläuterungen zur Abrechnung
Für das Erstellen von Arbeitsmodellen ist die L-Nr. 002 1 "Doublieren" bis auf die in den Erläuterungen zur Abrechnung aufgeführten Ausnahmefälle nicht abrechenbar. Zur Abrechnung von Gipskonter, Gipsschlüssel und Kontrollmodellen gilt: Die Abrechnung eines Modells ist nach der L-Nr. 001 0 für alle notwendigen und erbrachten Modelle möglich. Es besteht kein zwingender technischer Zusammenhang zwischen der Zahl der Abformungen und der Zahl der Modelle.
Klarstellung
Kann die L-Nr. 001 0 pro Kiefer auch mehr als einmal abgerechnet werden (Planungs- bzw. Kontrollmodell und Arbeitsmodell)?
Die Einleitenden Bestimmungen zum BEL II - 2014 bestimmen in § 1 Punkt 2 , dass die zahntechnischen Einzelleistungen nach tatsächlich erbrachter Menge abrechnungsfähig sind, soweit nicht in den Erläuterungen zu den Leistungspositionen etwas Anderes geregelt ist. Die Erläuterungen zur L-Nr. 001 0 enthalten von diesem Grundsatz keine abweichende Regelung. In der Regel wird im Laufe des Herstellungsprozesses eines kieferorthopädischen Geräts das Arbeitsmodell soweit beschädigt, dass keine Kontrolle des Geräts auf diesem Modell möglich ist. Dies gilt entsprechend auch für ein Modell, das der Planung des Geräts dient und zu Dokumentationszwecken aufbewahrt werden muss. Unter Beachtung der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit können für die Herstellung eines bimaxillären Geräts vier Modelle, für ein monomaxilläres Gerät zwei Modelle abrechenbar sein.
Gemeinsames Rundschreiben zur Klarstellung von Abrechnungsfragen im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung (Stand 29.02.2016)
Kommentar zur zahntechnischen Leistung
(Foto: Uwe Koch)
Abbildung 1: anatomisches Modell
(Foto: Uwe Koch)
Abbildung 2: Funktionsrandmodell
(Foto: Grispb – stock.adobe.com)
Abbildung 3: Gipskonter als Hilfsmodell bei der Unterfütterung einer Prothese
Ein Modell nach BEL II besteht grundsätzlich aus Hartgips oder Superhartgips.
Die Leistung umfasst das Herstellen und Bearbeiten des Gipsmodells. Jedes notwendige und tatsächlich hergestellte Modell kann berechnet werden. Ein fester Zusammenhang zwischen der Zahl der Abformungen und der Zahl der Modelle besteht nicht.
Die BEL-Nr. 001 0 ist für alle im Leistungsinhalt explizit aufgezählten Gipsmodelle abrechenbar. Das sind:
Arbeits- und Hilfsmodelle: anatomische Modelle (z. B. zur Löffelherstellung, für Reparaturen), Funktionsrandmodelle, Unterfütterungsmodelle, Modelle für Metallbasen, Gegenkiefermodelle
Planungs- und Dokumentationsmodelle: Kontrollmodelle, KFO-Modelle sowie Modelle zur diagnostischen Auswertung und Planung, Planungsmodelle
Spezielle Hilfsmodelle: Gipskonter oder Gipsschlüssel (z. B. zur Fixierung bei Unterfütterungen)