Versorgungsformen
Stand: 01.01.26
Versorgungsform bei Reparaturen nach Befundklasse 6
Regelversorgung
Die Wiederherstellungsmaßnahmen nach Befundklasse 6 sind als Regelversorgung einzustufen, wenn eine erbrachte Leistung (Bema/BEL II) bei der jeweiligen Befund-Nummer in der Festzuschuss-Richtlinie Teil B gelistet ist. (Siehe Protokollnotiz zur Befundklasse 6.)
- Die Bema-Leistungen sind eindeutig und abschließend gelistet.
- Die BEL II-Leistungen sind eindeutig und abschließend gelistet.
Befund-Nr. 6.10 beinhaltet die Erneuerung eines Primär- oder Sekundärteiles einer Teleskopkrone. Nur wenn eine Befundsituation nach Nr. 3.2 oder 4.6 vorliegt, handelt es sich um eine Regelversorgung.
Gleichartige Versorgung
Wiederherstellungsmaßnahmen nach Befundklasse 6 sind als gleichartige Versorgung einzustufen, wenn
- eine erbrachte Leistung (Bema/BEL II) nicht bei der jeweiligen Befund-Nummer als Regelversorgung gelistet ist,
- zusätzliche, berechnungsfähige GOZ-Leistungen und/oder Auslagen nach § 9 GOZ, welche im zeitlichen und direkten Zusammenhang erbracht werden,
- die Funktionstauglichkeit eines Verbindungselementes, welches im Bema nicht beschrieben ist (z. B. Geschiebe, Anker, Riegel, Steg), wiederhergestellt wird.