013 0 Modellpaar sockeln Stand: 01.07.26
Leistungsinhalt: Modellpaar sockeln
L-Nr. 013 0
Kurztext laut Anlage 2013 0 Modellpaar sockeln
Erläuterungen zum Leistungsinhalt
Modellpaar sockeln, dreidimensional orientiert. Modellpaar sockeln, dreidimensional orientiert in Sockelschalen.
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 013 0 ist für kieferorthopädische Dokumentationsmodelle abrechenbar. Die L-Nr. 013 0 ist für dasselbe Modellpaar nicht neben der L-Nr. 011 1 abrechenbar. Sockelschalen als Konfektionsfertigteile sind abrechenbar, wenn eine Bisslagenfixierung nicht möglich ist.
Klarstellung
Sind bei der Berechnung der L-Nr. 013 0 im Einzelfall auch Materialkosten für die Sockelschalen abrechenbar, wenn Sockelschalen erforderlich sind?
Die Erläuterungen zur Abrechnung enthalten die folgenden Regelungen: „Die L-Nr. 013 0 ist für kieferorthopädische Dokumentationsmodelle abrechenbar.“ „Sockelschalen als Konfektionsfertigteile sind abrechenbar, wenn eine Bisslagenfixierung nicht möglich ist.“ Die Materialkosten für eine Kunststoffschale sind nach § 2 Absatz 4 der Einleitenden Bestimmungen gesondert abrechenbar.
Fachlich: Der Einsatz von Kunststoffschalen mit Verbindungsstegen zwischen den Kiefermodellen ist insbesondere dann erforderlich, wenn eine Wechselgebissphase vorliegt, die keine eindeutige Bisslagenfixierung zulässt.
Gemeinsames Rundschreiben zur Klarstellung von Abrechnungsfragen im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung (Stand 29.02.2016)
Kommentar zur zahntechnischen Leistung
(Foto: yelantsevv – stock.adobe.com)
Abbildung 1: Gipsmodell mit Sockel
Analog zum Trimmen eines Modellpaares nach BEL-Nr. 011 1 erfolgt die Orientierung hier nicht durch Abtragen (Trimmen), sondern durch lagerichtiges Sockeln.
Ist eine eindeutige Zuordnung der Modelle über die Okklusionsflächen nicht möglich, sind Kunststoffsockelschalen zu verwenden, die im dorsalen Bereich über Stege miteinander verbunden werden können, um die Bissverhältnisse reproduzierbar festzuhalten.