001 8 Modell Impl. Stand: 01.07.26
Leistungsinhalt: Modell bei Implantatversorgung
L-Nr. 001 8
Kurztext laut Anlage 2001 8 Modell bei Implantatversorgung
Erläuterungen zum Leistungsinhalt
Modell aus Hartgips oder Superhartgips, z. B. als Reparaturmodell, anatomisches Modell (auch für Löffel), Funktionsrandmodell, Unterfütterungsmodell, Modell für Metallbasis, Modell zur diagnostischen Auswertung und Planung, Gegenkiefermodell, Kontrollmodell, Planungsmodell, Hilfsmodell (Gipskonter bei Unterfütterung, Gipsschlüssel bei Unterfütterung).
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 001 8 ist nur für eine Versorgung nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinie (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke/atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.
Zur Abrechnung von Gipskonter, Gipsschlüssel und Kontrollmodellen gilt: Die Abrechnung eines Modells ist nach der L-Nr. 001 8 für alle notwendigen und erbrachten Modelle möglich. Es besteht kein zwingender technischer Zusammenhang zwischen der Zahl der Abformungen und der Zahl der Modelle.
Kommentar zur zahntechnischen Leistung
(Foto: Uwe Koch)
Abbildung 1: anatomisches Modell
(Foto: Chris – stock.adobe.com)
Abbildung 2: Arbeitsmodell bei Vorliegen eines Ausnahmefalls nach Zahnersatz-Richtlinie 36a. Die Modellimplantate, Zahnfleischmaske, etc. werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. (§ 2 Abs. 2 BEL II )
(Foto: Ocskay Bence – stock.adobe.com)
Abbildung 3: Arbeitsmodell bei Vorliegen eines Ausnahmefalls nach Zahnersatz-Richtlinie 36b. Die Modellimplantate, Zahnfleischmaske, etc. werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. (§ 2 Abs. 2 BEL II )
Ein Modell nach BEL II besteht grundsätzlich aus Hartgips oder Superhartgips.
Jedes notwendige und tatsächlich hergestellte Modell kann berechnet werden. Ein fester Zusammenhang zwischen der Zahl der Abformungen und der Zahl der Modelle besteht nicht.
Die BEL-Leistung ist abrechenbar, wenn ein Ausnahmefall gemäß Zahnersatz-Richtlinie Nr. 36 vorliegt. Der Zahnarzt hat dem zahntechnischen Labor bei der Auftragserteilung das Vorliegen eines solchen Ausnahmefalls mitzuteilen.