022 0 Bisswall
Stand: 01.07.26
Leistungsinhalt: Bisswall
L-Nr. 022 0
Kurztext laut Anlage 2
022 0 Bisswall
Erläuterungen zum Leistungsinhalt
Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff auf eine Basis aus Kunststoff, aus Metall oder auf eine Prothese. Der Bisswall ergänzt die genannten Basen zur Bissregistrierhilfe.
Erläuterungen zur Abrechnung
Das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff nach L-Nr. 022 0 auf eine Basis nach L-Nr. 021 2 oder 021 3 ist einmal je Basis abrechenbar.
Das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff nach L-Nr. 022 0 auf eine Metallbasis oder eine Prothese ist einmal je Basis abrechenbar.
Die L-Nr. 022 0 ist neben den Basen für Stützstiftregistrierung für Ober- und Unterkiefer nach der L-Nr. 021 4 und dem Anbringen des Registrierbestecks nach L-Nr. 023 0 nur einmal je vorbereitete Stützstiftregistrierung abrechenbar.
Kommentar zur zahntechnischen Leistung
(Foto: Uwe Koch)
Abbildung 1: Bisswall
Ein Bisswall kann auf jede geeignete Basis aufgebracht werden, beispielsweise auf einen Funktionslöffel nach BEL-Nr. 021 2 oder auf eine Basis für Bissregistrierung nach BEL-Nr. 021 3. Dies gilt unabhängig davon, ob die Basis im Rahmen der Versorgung neu hergestellt wurde oder bereits vorhanden ist (z. B. Prothese).