012 8 Mittelwertartikulator Impl. Stand: 01.07.26
Leistungsinhalt: Einstellen in Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung
L-Nr. 012 8
Kurztext laut Anlage 2012 8 Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung
Erläuterungen zum Leistungsinhalt
Modellpaar in Mittelwertartikulator montieren. Der Artikulator muss Lateral-, Protrusions- und Öffnungsbewegungen zulassen.
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 012 8 ist nur für eine Versorgung nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinie (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke/atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar. Die L-Nr. 012 8 ist nur abrechenbar, wenn die Modelle die gesamten Kieferverhältnisse wiedergeben und nur einmal je Fall, außer wenn der Zahnarzt einen neuen Abdruck oder Biss nehmen musste. Die L-Nr. 012 8 ist nicht abrechenbar, wenn der gefertigte oder wiederhergestellte Zahnersatz eine Berücksichtigung der Lateral- und Protrusionsbewegung nicht erfordert, wie z. B. bei der L-Nr. 808 8 . Die Montage eines Modellpaares in einem Artikulator unter Anwendung von Systemteilen (z. B. Gesichtsbogen) ist nicht nach L-Nr. 012 8 abrechenbar.
Kommentar zur zahntechnischen Leistung
(Foto: StudioLaMagica – stock.adobe.com)
Abbildung 1: Mittelwertartikulator
Ein Mittelwertartikulator zeichnet sich dadurch aus, dass seine horizontale Gelenkbahnneigung meist zwischen 25° und 35° und der sagittale Gelenkbahnwinkel zwischen 10° und 15° fixiert sind und die Position der Gelenkköpfe zum Inzisivenpunkt (Kontaktpunkt der unteren Einser) sich nach dem bezeichneten Bonwill-Dreieck, einem gleichseitigen Dreieck von 105 bis 110 mm Kantenlänge befinden.
Ein individuell einstellbarer Artikulator, bei dem die bekannten Mittelwerte (HKN: 25° bis 35° und Bennettwinkel 10° bis 15°) eingestellt sind, ist als Mittelwertartikulator anzusehen.
Die BEL-Leistung ist abrechenbar, wenn ein Ausnahmefall gemäß Zahnersatz-Richtlinie Nr. 36 vorliegt. Der Zahnarzt hat dem zahntechnischen Labor bei der Auftragserteilung das Vorliegen eines solchen Ausnahmefalls mitzuteilen.