002 2 Platzhalter einfügen
Stand: 01.07.26
Leistungsinhalt: Weitere Maßnahmen zur Modellherstellung - Platzhalter in Abdruck einfügen
L-Nr. 002 2
Kurztext laut Anlage 2
002 2 Platzhalter einfügen
Erläuterungen zum Leistungsinhalt
Einfügen eines Konfektionsteiles in den Abdruck.
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 002 2 ist je Konfektionsteil abrechenbar.
Nur abrechenbar bei Neuanfertigung oder Wiederherstellung eines kombinierten Zahnersatzes, sowie bei einer geteilten Brücke, wenn das Primärteil im Mund vorhanden ist.
Als Platzhalter ist das Konfektionsteil gesondert abrechenbar; für das ggf. erforderliche Herstellen und Anbringen einer Retention an das Konfektionsteil ist die L-Nr. 803 0 abrechenbar.
Kommentar zur zahntechnischen Leistung
Der Platzhalter bildet das im Mund verbliebene konfektionierte Primärteil exakt im Modell ab.
Eine Kunststoffummantelung des Platzhalters kann die Detail- und Darstellungsgenauigkeit verbessern.
Ist kein industriell gefertigtes Platzhalterteil verfügbar, wird ein vorhandenes Primärteil als Platzhalter verwendet. Es kann bei Bedarf mit einer gebogenen Retention nach der BEL-Nr. 803 0 versehen werden.
Die Leistung Einfügen eines Platzhalters nach BEL-Nr. 002 2 ist nur für Verbindungselemente abrechenbar, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als Regelversorgung eingestuft wurden. Dies sind Kugelknopfanker auf Wurzelstiftkappen und konfektionierte Brückenteilungsgeschiebe. Andere Konfektionsgeschiebe, -anker und -stege sind nicht Vertragsbestandteil, daher müssen deren Platzhalter nach einem privaten Leistungsverzeichnis berechnet werden.