134 7 Primär-/Sekundär-Anker
Stand: 01.07.26
Leistungsinhalt: Konfektionierte Verbindungsvorrichtung einarbeiten - Anker - Primär- oder Sekundärteil
L-Nr. 134 7
Kurztext laut Anlage 2
134 7 Primär-/Sek.-Teil Konf.-Anker
Erläuterungen zum Leistungsinhalt
Einarbeiten des erneuerungsbedürftigen Primärteils eines Konfektionsankers auf die Wurzelstiftkappe oder Einarbeiten des erneuerungsbedürftigen Sekundärteils in die Kunststoff- oder Metallbasis.
Fügepassung.
ggf.
Vorlötung, unterschiedliche Metalle.
Lötung, einfach.
Lötung, aufwändig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung.
Lötmodell.
Lotfreie Verbindung.
Gegossene Retention an Sekundärteil zur Einarbeitung in Kunststoff- oder Metallbasis.
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 134 7 ist für das Einarbeiten des erneuerungsbedürftigen Primär- oder Sekundärteils eines Kugelknopfankers auf der Wurzelstiftkappe nach L-Nr. 101 3 abrechenbar.
Die L-Nr. 134 7 ist nicht abrechenbar, wenn bei einem Sekundärteil eines Kugelknopfankers ein Kunststofffertigteil ausgetauscht wird. Hierfür ist die L-Nr. 813 0 abrechenbar.
Kommentar zur zahntechnischen Leistung
Ist ein im Mund verbliebenes konfektioniertes Primärteil eines Kugelknopfankers auf dem Modell durch einen Platzhalter wiederzugeben, ist die BEL‑Nr. 002 2 je Maßnahme berechnungsfähig.
Auslagen sind gesondert berechnungsfähig. Art, Menge und Preis sind in der Rechnung auszuweisen (§ 2 Abs. 4 BEL).