134 9 Sek.-Teil befestigen
Stand: 01.07.26
Leistungsinhalt: Wiederbefestigen eines Sekundärteiles
L-Nr. 134 9
Kurztext laut Anlage 2
134 9 Wiederbef. Sek.-Teil
Erläuterungen zum Leistungsinhalt
Wiederbefestigen des Sekundärteils einer Teleskopkrone oder einer Konuskrone, eines Sekundärteiles eines Konfektionsankers oder eines konfektionierten oder individuellen Geschiebes bei geteilter Brücke.
Pin setzen, je Segment, auch im Bereich des Kieferkammes und des an die Versorgung angrenzenden Zahnes.
Sekundärteil zur Wiederbefestigung vorbereiten.
Fügepassung über Hilfsteil, je Fügung, formschlüssige Passung zur Fügung eines Sekundärteiles.
Sekundärteil an Basis.
Lötung, aufwändig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung.
ggf.
Einzelstumpf aus Superhartgips oder aus Kunststoff.
Stumpf für reponierte Elemente einschließlich Reponieren.
Lötung, einfach.
Lötmodell.
Lotfreie Verbindung.
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 134 9 ist für das Wiederbefestigen eines Sekundärteiles einer Teleskopkrone oder einer Konuskrone, eines Sekundärteils eines Kugelknopfankers oder eines konfektionierten oder individuellen Geschiebes bei geteilter Brücke abrechenbar.
Kommentar zur zahntechnischen Leistung
Ist ein im Mund verbliebenes individuell gefertigtes Sekundärteil auf dem Modell durch Kunststoff wiederzugeben, ist die BEL‑Nr. 002 3 je Maßnahme berechnungsfähig.
Ist ein im Mund verbliebenes konfektioniertes Sekundärteil auf dem Modell durch einen Platzhalter wiederzugeben, ist die BEL‑Nr. 002 2 je Maßnahme berechnungsfähig.
Auslagen sind gesondert berechnungsfähig. Art, Menge und Preis sind in der Rechnung auszuweisen (§ 2 Abs. 4 BEL).