Abschnitt G: Kieferorthopädische Leistungen
Stand: 08.07.25
Katalog selbstständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen
(Herausgeber: Bundeszahnärztekammer)
Bei der nachfolgenden Zusammenstellung handelt es sich um eine Übersicht von selbständigen zahnärztlichen Leistungen, die keinen Eingang in das Leistungsverzeichnis der Gebührenordnung (GOZ bzw. GOÄ) gefunden haben. Die Zusammenstellung ist nicht abschließend. Die Zuordnung der Leistungen zu den einzelnen Abschnitten dient lediglich der besseren Übersicht und Handhabbarkeit der Tabelle.
Die Zuordnung beschränkt weder die Berechenbarkeit der Leistungen auf die jeweiligen Abschnitte, noch sind die bei der analogen Berechnung heranzuziehenden Analogziffern diesen Abschnitten zu entnehmen.
Abschnitt G: Kieferorthopädische Leistungen
- Ameloplastik (z. B. Approximale Schmelzreduktion)
- Andere Methoden bei der Geb. Nr. 6010
- Clincheck im Zusammenhang mit Aligner-Therapie
- Digitale Auswertung eines Fernröntgenseitenbildes
- Elektronische Auswertung von digitalen Darstellungen intraoraler Verhältnisse
- Entfernung von Zementresten/Kunststoff durch einen anderen ZA/ Kieferorthopäden
- Intraorale und extraorale Fotoaufnahmen, die eine andere als eine kieferorthopädische Auswertung erfahren (betrifft alle Gebührenabschnitte)
- Kieferorthopädisches Attachment
- Sprachtherapie
- Vorrichtung für indirektes Kleben (Bracketpositionierungsschablone) (zzgl. § 9 GOZ)
- Wiederherstellungsmaßnahmen an festsitzenden Geräten/Apparaturen
Hinweis: Diese Liste ist nicht abschließend!