Abschnitt H: Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen
Stand: 08.07.25
Katalog selbstständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen
(Herausgeber: Bundeszahnärztekammer)
Bei der nachfolgenden Zusammenstellung handelt es sich um eine Übersicht von selbständigen zahnärztlichen Leistungen, die keinen Eingang in das Leistungsverzeichnis der Gebührenordnung (GOZ bzw. GOÄ) gefunden haben. Die Zusammenstellung ist nicht abschließend. Die Zuordnung der Leistungen zu den einzelnen Abschnitten dient lediglich der besseren Übersicht und Handhabbarkeit der Tabelle.
Die Zuordnung beschränkt weder die Berechenbarkeit der Leistungen auf die jeweiligen Abschnitte, noch sind die bei der analogen Berechnung heranzuziehenden Analogziffern diesen Abschnitten zu entnehmen.
Abschnitt H: Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen
- Basisplatte im Rahmen einer Kieferbruchbehandlung
- Eingangsuntersuchung zur Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene
- Eingliederung einer Unterkieferprotrusionsschiene
- Erneuerung eines Protrusionselements
- Kontrolle mit Einschleifen der Stütz- und Gleitzonen einer UPS; subtraktive Maßnahmen
- Kontrolle mit Aufbau der Stütz- und Gleitzone einer UPS; additive Maßnahmen
- Kontrolle der UPS, ggf. mit einfachen Korrekturen
- Mundstück für Taucher (Wenn medizinisch notwendige Leistung)
- Nachadaption des Protrusionsgrads
- Non Präp. Teilkronen oder Occluchip/Therapeutischer Aufbau von Funktionsflächen, ggf. mit Bisserhöhung
- Dreidimensionale Registrierung der Startprotrusionsposition
- Schlafapnoe- bzw. Schnarcherschiene
- Sportschutz
- Strahlenschutzschiene (Vermeidung von Streustrahlungsschäden bei der Bestrahlung von Tumorpatienten)
- Teilleistungen i. V. m. einem Aufbissbehelf
- Teilunterfütterung einer UPS
- Vollständige Unterfütterung einer UPS
- Vollständige Unterfütterung einer UPS einschließlich funktioneller Randgestaltung, im Oberkiefer
- Vollständige Unterfütterung einer UPS einschließlich funktioneller Randgestaltung, im Unterkiefer
- Wiederbefestigung eines alio loco angefertigten Langzeitprovisoriums
- Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion einer UPS (ohne Abformung)
- Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion einer UPS (mit Abformung)
- Wiederherstellung eines einzelnen oder mehrerer Halte- oder Stützvorrichtungen
- Wiederherstellung der Funktion eines Protrusionselements, je Verbindungselement
Hinweis: Diese Liste ist nicht abschließend!