Abschnitt A: Allgemeine zahnärztliche Leistungen
Stand: 08.07.25
Katalog selbstständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen
(Herausgeber: Bundeszahnärztekammer)
Bei der nachfolgenden Zusammenstellung handelt es sich um eine Übersicht von selbständigen zahnärztlichen Leistungen, die keinen Eingang in das Leistungsverzeichnis der Gebührenordnung (GOZ bzw. GOÄ) gefunden haben. Die Zusammenstellung ist nicht abschließend. Die Zuordnung der Leistungen zu den einzelnen Abschnitten dient lediglich der besseren Übersicht und Handhabbarkeit der Tabelle.
Die Zuordnung beschränkt weder die Berechenbarkeit der Leistungen auf die jeweiligen Abschnitte, noch sind die bei der analogen Berechnung heranzuziehenden Analogziffern diesen Abschnitten zu entnehmen.
Abschnitt A: Allgemeine zahnärztliche Leistungen
- Anwendung von autogenem Training
- Anwendung von Hypnose GOÄ-Nr. 845 nicht geöffnet
- Anwendung von Pulsoxymetrie GOÄ-Nr. 602 nicht geöffnet
- Computergestützte Auswertung von Situationsmodellen zur Diagnose oder Planung der optisch-elektronischen Abformung
- Eintragen von Datensätzen, Befunden u.ä. in eine elektronische Patientenakte
- Extraorale Infiltrationsanästhesie
- Extraorale Leitungsanästhesie
- Extraorale Oberflächenanästhesie
- Hilfeleistung bei Ohnmacht oder Kollaps
- Laseranwendungen als selbständige Leistungen neben anderen als bei den in der GOZ 2012 genannten Leistungen, sofern die Anwendung nicht Bestandteil oder besondere Ausführung einer anderen Leistung ist
- Mundstrommessung
- Materialtestung
- Sedierung (Anwendung von Lachgas)
- Sensibilitätstest eines Nervenversorgungsgebietes
Hinweis: Diese Liste ist nicht abschließend!