Abschnitt F: Prothetische Leistungen
Stand: 08.07.25
Katalog selbstständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen
(Herausgeber: Bundeszahnärztekammer)
Bei der nachfolgenden Zusammenstellung handelt es sich um eine Übersicht von selbständigen zahnärztlichen Leistungen, die keinen Eingang in das Leistungsverzeichnis der Gebührenordnung (GOZ bzw. GOÄ) gefunden haben. Die Zusammenstellung ist nicht abschließend. Die Zuordnung der Leistungen zu den einzelnen Abschnitten dient lediglich der besseren Übersicht und Handhabbarkeit der Tabelle.
Die Zuordnung beschränkt weder die Berechenbarkeit der Leistungen auf die jeweiligen Abschnitte, noch sind die bei der analogen Berechnung heranzuziehenden Analogziffern diesen Abschnitten zu entnehmen.
Abschnitt F: Prothetische Leistungen
- Abformungen mit individuellem Löffel für andere als die in der Leistungsbeschreibung genannten Indikationen
- Adhäsive Befestigung von künstlichen/natürlichen Zähnen als Provisorium Beispiel: Zahnextraktion, Abtrennen der Zahnwurzel, adhäsive Befestigung an den Nachbarzähnen
- Coverdenture-/Deckprothese auf natürliche Restbezahnung
- Coverdenture-/Deckprothese als Hybridkonstruktion (natürliche Restbezahnung und Implantate)
- Erneuerung eines Innenteleskopes
- Extraorale Abformung
- Indirekt angefertigtes Kurzzeitprovisorium (zum Zeitpunkt der Eingliederung konzipierte Tragedauer von unter 3 Monaten)
- Individuelle extraorale Defektabformungen
- Metallfreie flexible Teilprothesen ohne gebogene oder gegossene Klammern
- Mock Up (intraorale Übertragung, zahnärztliche Leistung)
- Modellgussprothese ausschließlich auf Implantaten
- Okklusionsprotokoll (z.B. nach Lückenrath)
- Teilleistung nach der Geb.-Nr. 5070 im Zusammenhang mit der Geb.Nr. 5060 nach Einprobe
- Teilleistungen i. V. m. einer Adhäsivbrücke
- Teilprothese ohne Halteelemente
- Unterfütterung von Brückengliedern bei einer teleskopierenden Brücke
- Versorgung einer prov. Stiftkrone im Zusammenhang mit einer prov. Brücke -> Brückenglied: Reguläre Berechnung – Geb. Nr. 5140 GOZ
- Wiederbefestigung einer alio loco angefertigten prov. Brücke
- Wiedereingliederung eines Steges
- Wurzelkappe ohne Stift auf natürlichen Zähnen (z. B. Magnetattachment)
Hinweis: Diese Liste ist nicht abschließend!