Abschnitt C: Konservierende Leistungen
Stand: 04.02.26
Katalog selbstständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen
(Herausgeber: Bundeszahnärztekammer)
Bei der nachfolgenden Zusammenstellung handelt es sich um eine Übersicht von selbständigen zahnärztlichen Leistungen, die keinen Eingang in das Leistungsverzeichnis der Gebührenordnung (GOZ bzw. GOÄ) gefunden haben. Die Zusammenstellung ist nicht abschließend. Die Zuordnung der Leistungen zu den einzelnen Abschnitten dient lediglich der besseren Übersicht und Handhabbarkeit der Tabelle.
Die Zuordnung beschränkt weder die Berechenbarkeit der Leistungen auf die jeweiligen Abschnitte, noch sind die bei der analogen Berechnung heranzuziehenden Analogziffern diesen Abschnitten zu entnehmen.
Abschnitt C: Konservierende Leistungen
- BEWE-Screening-Test (Basic Erosive Wear Examination Index)
- Binokularmikroskopische Untersuchung intrakoronaler oder intrakanalärer Strukturen eines Zahnes als selbstständige Leistung
- Dentinflächenentkeimung und -Konditionierung mittels Laser
- Devitalisation
- Diastemaschluss in Adhäsivtechnik (bei medizinischer Notwendigkeit)
- Einbringung von Farbindikatoren zur Darstellung von Kanaleingängen und Rissen (z. B. Canal Detector ®)
- Einbringung einer intrakanalären Stiftverankerung ohne Neuanfertigung oder Abnahme der Krone
- Eingliederung einer Schiene mit aufgestellten, bzw. eingearbeiteten Prothesenzähnen oder mit Brückengliedern als prov. Versorgung
- Endodontische Stabilisierung eines Zahnes im Knochen
- Entfernen alten, definitiven Wurzelfüllmaterials
- Entfernung eines frakturierten Wurzelkanalinstrumentes/Entfernung von intrakanalären Fremdkörpern
- Entfernung nekrotischen Pulpengewebes
- Entfernen parapulpärer Stifte
- Extrakanalärer, adhäsiv befestigter Stift
- Facing (Versiegelung mittels Adhäsiv) bei Schmelzerosionen oder Schmelzfehlbildungen
- Flüssiger Kofferdam/aushärtender Gingivaprotektor
- Goldhämmerfüllung
- Internes Bleichen (bei medizinischer Notwendigkeit)
- Indirekt angefertigtes Kurzzeitprovisorium (unter drei Monate Tragedauer)
- Kanalverankerter Kronenaufbau
- Kariesdetektor
- Kariesinfiltrationsbehandlung
- Keramikstiftaufbau, gefräst
- Medikamentöse Einlage nach Trepanation ohne GOZ-Nr. 2360, 2380 oder 2410 in gleicher Sitzung (z. B. im Notdienst)
- Mehrschichtiger Aufbau verlorengegangener Zahnhartsubstanz mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik einschließlich Lichthärtung als Vorbereitung zur Aufnahme einer Krone
- Mortalamputation an einem bleibenden Zahn
- Anwendung von Ozon als selbständige Leistung
- Parapulpärer Stift
- Postendodontischer Aufbau mit Stiftaufbau ohne Krone (§ 6 Abs. 1 GOZ (Stift) + 2050/2060 ff für die Füllung)
- Präendodontischer Aufbau zur sterilen Offenhaltung der Kanaleingänge
- Provisorische Krone mit Stiftverankerung
- Reposition eines dislozierten Zahnfragments mittels Adhäsivtechnik
- SDF-Behandlung (Silberdiaminfluorid) zur Versieglung kariöser Läsionen
- Stiftkrone (aus einem Stück)
- Teilleistungen i. V. m. einer Einlagefüllung
- Teilleistungen i. V. m. einem Stiftaufbau (Nr. 2190)
- Temporäres Wiederbefestigen einer definitiven Krone [z. B. Notdienst/Vertretung (während einer endodontischen Behandlung)]
- Umarbeiten einer definitiven Krone/Brücke zum Provisorium
- Verschluss einer Perforation bei weit offenem Apex oder bei via falsa/Apexifikation (z. B. mittels MTA)
- Versiegelung von Erosionen, Abrasionen und Attritionen als kariesfreie Defektsituation nach Konditionierung
- Wiederbefestigung einer alio loco angefertigten provisorischen Krone/Inlay
- Wiederbefestigen einer Wurzelstiftkappe
- Wiederbefestigen eines Stiftaufbaus
- Wiederherstellung der Funktion eines direkten Provisoriums
- Wurzelkanalspülung nach leitlinienbasiertem Spülprotokoll gemäß Stellungnahme der DGZMK
- Zahnumformung in Adhäsivtechnik
Hinweis: Diese Liste ist nicht abschließend!