Abschnitt B: Prophylaktische Leistungen
Stand: 08.07.25
Katalog selbstständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen
(Herausgeber: Bundeszahnärztekammer)
Bei der nachfolgenden Zusammenstellung handelt es sich um eine Übersicht von selbständigen zahnärztlichen Leistungen, die keinen Eingang in das Leistungsverzeichnis der Gebührenordnung (GOZ bzw. GOÄ) gefunden haben. Die Zusammenstellung ist nicht abschließend. Die Zuordnung der Leistungen zu den einzelnen Abschnitten dient lediglich der besseren Übersicht und Handhabbarkeit der Tabelle.
Die Zuordnung beschränkt weder die Berechenbarkeit der Leistungen auf die jeweiligen Abschnitte, noch sind die bei der analogen Berechnung heranzuziehenden Analogziffern diesen Abschnitten zu entnehmen.
Abschnitt B: Prophylaktische Leistungen
- Anwendung bakterienreduzierender Lacke als Therapiekonzept (z. B. Cervitec)
- Entfernung einer adhäsiv befestigten Glattflächenversiegelung (z. B. vor Eingliederung eines Brackets)
- Herstellung und Eingliederung des Medikamententrägers zur Parodontalprophylaxe
- Kariesrisikotest
- Kontrolle des Übungserfolges (Geb. Nr. 1010): mehr als 3 x innerhalb eines Jahres
- Lokale Anwendung von Medikamenten zur Parodontalprophylaxe mit einer individuell gefertigten Schiene
- Lokale Fluoridierung (Geb. Nr. 1020): mehr als 4 x innerhalb eines Jahres
- Mundhygienestatus (Geb. Nr. 1000): mehr als 1 x innerhalb eines Jahres
- Professionelle Zahnreinigung an Verbindungselementen (Geschiebe, Stege usw.)
- Prothesenreinigung oder Belagsentfernung an herausnehmbaren ZE (ggf. zahntechn. Leistung gem. § 9 GOZ)
- Reinigung der intraoralen Schleimhaut
- Subgingivale nichtchirurgische Belagsentfernung im Rahmen der PZR
- Zahnärztliche Leistung im Zusammenhang mit der Herstellung und Eingliederung des Medikamententrägers (Geb. Nr. 1030)
- Zungenreinigung
Hinweis: Diese Liste ist nicht abschließend!