8090 (Diagnostischer Aufbau von Funktionsflächen am natürlichen Gebiss/ZE) Stand: 10.11.24
8090
Diagnostischer Aufbau von Funktionsflächen am natürlichen Gebiss, am festsitzenden und/oder herausnehmbaren Zahnersatz, je Sitzung
Punktzahl 250 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 14,06 € 32,34 € 49,21 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung:
Der diagnostische Aufbau einer neuen Funktionsfläche dient der Beurteilung einer neuen okklusalen Beziehung. Jede neue Funktionsfläche präzisiert hierbei die Lage und Bewegung der Kiefergelenke sowie die Programmierung des neuromuskulären Systems. Die Leistung wird je Sitzung berechnet, auch bei Aufbauten an mehreren Funktionsflächen und/oder mehreren Zähnen. Der diagnostische Aufbau von Funktionsflächen erfolgt in der Regel mittels kunststoffplastischem Material in Säureätz-Adhäsivtechnik. Funktionsflächen können an natürlichen oder ersetzten Zähnen angebracht werden. Die therapeutischen Aufbauten von Funktionsflächen im indirekten Verfahren (Repositionsonlays und -veneers) werden mit dieser Gebührennummer nicht abgebildet und stellen eine eigenständige Leistung dar. Anfallende Laborkosten sind zusätzlich berechenbar. Die vollständige Entfernung von zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken aufgebauten Funktionsflächen ist in der GOZ nicht beschrieben und wird nach § 6 Abs. 1 analog berechnet.
Beschluss des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen Nr. 28: "Table Tops" als langzeitprovisorische Maßnahme im indirekten Verfahren (laborgefertigt) stellen eine selbstständige Leistung dar und werden gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die Bundeszahnärztekammer keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr die GOZ-Nr. 7080 für angemessen. Im Falle einer adhäsiven Befestigung ist die GOZ-Nr. 2197 zusätzlich berechnungsfähig.
Zusätzlicher Aufwand
Anatomische Besonderheiten
Dysgnathien
Abrasionsgebiss
Bruxismus
Elongationen
Anzahl der nötigen Korrekturen
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
FAL/FTL GOZ 8000 ff.
Leistungen zu Aufbissbehelfen GOZ 7000 ff.
Entfernung eines diagnostischen Aufbaus GOZ § 6 Abs. 1
Therapeutischer Aufbau von Funktionsflächen (z. B. Repositionsonlays und -veneers) GOZ § 6 Abs. 1
adhäsive Befestigung GOZ 2197
u. v. m.