8065 (Registrieren von Unterkieferbewegungen mittels elektronischer Aufzeichnung zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren) Stand: 10.11.24
8065
Registrieren von Unterkieferbewegungen mittels elektronischer Aufzeichnung zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten, je Sitzung
Abrechnungsbestimmung: Neben den Leistungen nach den Nummern 8050 bis 8065 sind Material- und Laborkosten für die Einstellung des (halb) individuellen Artikulators nach den gemessenen Werten gesondert berechnungsfähig.
Punktzahl 850 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 47,81 € 109,95 € 167,32 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung:
Um in einem volladjustierbaren Artikulator die Patientensituation simulieren zu können, sind Informationen über das Kiefergelenk und seine Bewegungen erforderlich. Dies ist mittels Registrierung, z. B. der Latero- bzw. Mediotrusion beidseits und der Protrusion bzw. Retrusion sowie der Aufzeichnung der Gelenkbahnneigung und des Bennett-Winkels sowie der Bennett-Bewegung möglich. Mithilfe der elektronisch gewonnenen Daten kann die Funktion des Kiefergelenkes reproduziert werden. Die erforderlichen Maßnahmen zur Einstellung beziehen sich auf die Programmierung eines volladjustierbaren Artikulators.
Laborkosten sind separat berechenbar. Die Leistung ist unabhängig von der Anzahl der Registrierungen nur einmal je Sitzung berechenbar. Der Aufbau und/oder die Justage einer individuellen Frontzahnführung im Artikulator ist als zahntechnische Leistung berechenbar. Das Registrieren von UK-Bewegungen mittels elektronischer Aufzeichnungen für virtuelle Kiefermodelle in einem virtuellen Artikulator ist von der Leistungsbeschreibung nicht umfasst und wird daher analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ berechnet.
Zusätzlicher Aufwand
Anatomische Besonderheiten
Kiefergelenkdysfunktion
Stützzonenverlust
Fehlende Front- bzw. Eckzahnführung
Desorientierung des Patienten
Anbringungserschwernis
Mehrfache Registrierung der Unterkieferbewegungen
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
FAL/FTL GOZ 8000 ff.
Registrierung der Zentrallage GOZ 8010
Leistungen zu Aufbissbehelfen, Langzeitprovisorien GOZ 7000 ff.
Prothetische Leistungen GOZ 5000 ff.
Kronen/Inlays GOZ 2150, GOZ 2160, GOZ 2170, GOZ 2200 ff.
Kieferorthopädische Leistungen GOZ 6000 ff.
Bewegungsanalyse bzgl. Kiefergelenkdysfunktionen GOZ § 6 Abs. 1
Aufbau einer individuellen Frontzahnführung aus plastischem Material als zahntechnische Leistung
Justage einer aktuellen oder therapeutischen Frontzahnführung
u. v. m.