8035 (Kinematische Scharnierachsenbestimmung mittels elektronischer Aufzeichnung) Stand: 10.11.24
8035
Kinematische Scharnierachsenbestimmung mittels elektronischer Aufzeichnung (eingeschlossen sind die kinematische Scharnierachsenbestimmung, das definitive Markieren der Referenzpunkte, ggf. das Anlegen eines Übertragungsbogens, ggf. das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator)
Abrechnungsbestimmung: Neben den Leistungen nach den Nummern 8020 bis 8035 sind die Material- und Laborkosten für die Artikulation des Ober- und Unterkiefermodells im (halb) individuellen Artikulator gesondert berechnungsfähig.
Punktzahl 550 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 30,93 € 71,15 € 108,27 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung:
Die Leistung nach der Gebührennummer dient der schädelbezüglichen Montage eines Oberkiefermodells in einen volladjustierbaren Artikulator mittels einer elektronischen Aufzeichnung der Scharnierachse der Kiefergelenke. Das geschieht mittels einer Übertragung nach Ermittlung und Markierung der Referenzpunkte durch einen individuell einzustellenden Gesichtsbogen. Eingeschlossen sind alle zahnärztliche Maßnahmen, die bei der Übertragung des Oberkiefers in den Artikulator anfallen.
Labortechnische Leistungen, insbesondere die Montage von Ober- und Unterkiefermodell in einen adjustierbaren Artikulator sowie die Einstellung des Artikulators nach den übermittelten individuellen Werten, sind gesondert berechnungsfähig. Die Montage des Gegenkiefermodells ist in der Gebührenordnung entfallen und als zahntechnische Leistung berechenbar. Die erforderlichen Registrate sind mit den Leistungen nach den Nummern 8010, 8050 oder 8060 abgegolten. Das Registrieren von UK-Bewegungen mittels elektronischer Aufzeichnungen für virtuelle Kiefermodelle in einem virtuellen Artikulator ist von der Leistungsbeschreibung nicht umfasst und wird daher analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ berechnet.
Zusätzlicher Aufwand
Anatomische Besonderheiten
Desorientierung des Patienten
Platzängste
Anbringungserschwernis
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
FAL/FTL GOZ 8000 ff.
Leistungen zu Aufbissbehelfen, Langzeitprovisorien GOZ 7000 ff.
Prothetische Leistungen GOZ 5000 ff.
Kronen/Inlays GOZ 2150, GOZ 2160, GOZ 2170, GOZ 2200 ff.
Kieferorthopädische Leistungen GOZ 6000 ff.
Montage von Ober- und Unterkiefermodell in einen adjustierbaren Artikulator als zahntechnische Leistung
Einstellung des Artikulators nach den übermittelten individuellen Werten als zahntechnische Leistung
u. v. m.