8020 (Arbiträre Scharnierachsenbestimmung) Stand: 10.11.24
8020
Arbiträre Scharnierachsenbestimmung (eingeschlossen sind die arbiträre Scharnierachsenbestimmung, das Anlegen eines Übertragungsbogens, das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator)
Abrechnungsbestimmung: Neben den Leistungen nach den Nummern 8020 bis 8035 sind die Material- und Laborkosten für die Artikulation des Ober- und Unterkiefermodells im (halb) individuellen Artikulator gesondert berechnungsfähig.
Punktzahl 300 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 16,87 € 38,81 € 59,05 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung:
Die Leistung nach der Gebührennummer dient der schädelbezüglichen Montage eines Oberkiefermodells in einen halbindividuellen Artikulator mittels der arbiträren Bestimmung der Scharnierachse der Kiefergelenke. Das geschieht mittels Übertragungsbogens (Gesichtsbogen) basierend auf Mittelwerten. Beinhaltet sind alle zahnärztlichen Maßnahmen, die bei der Übertragung des Oberkiefers in den Artikulator anfallen.
Labortechnische Leistungen, insbesondere das Einartikulieren von Ober- und Unterkiefermodell in einen halbindividuellen Artikulator, sind gesondert berechnungsfähig. Die Montage des Gegenkiefermodells ist in der Gebührenordnung entfallen und als zahntechnische Leistung berechenbar. Die erforderlichen Registrate sind mit den Leistungen nach den Nummern 8010, 8050 oder 8060 abgegolten.
Zusätzlicher Aufwand
Anatomische Besonderheiten
Individuelle Anpassung der Bissgabel
Platzängste
Anbringungserschwernis
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
FAL/FTL GOZ 8000 ff.
Leistungen zu Aufbissbehelfen, Langzeitprovisorien GOZ 7000 ff.
Prothetische Leistungen GOZ 5000 ff.
Kronen/Inlays GOZ 2150, GOZ 2160, GOZ 2170, GOZ 2200 ff.
Kieferorthopädische Leistungen GOZ 6000 ff.
Montage von Ober- und Unterkiefermodell in einen adjustierbaren Artikulator als zahntechnische Leistung
Einstellung des Artikulators nach den übermittelten individuellen Werten als zahntechnische Leistung
u. v. m.