721 0 Spezial-Schraube Stand: 01.07.26
Leistungsinhalt: Spezial-Schraube einarbeiten
L-Nr. 721 0
Kurztext laut Anlage 2721 0 Spezial-Schraube einarbeiten
Erläuterungen zum Leistungsinhalt
Einarbeiten einer Spezial-Schraube in eine Basis. Als Spezial-Schrauben gelten z. B.
Schrauben, deren Konstruktion ausschließlich Einzelzahnbewegung zulässt,
Schrauben zur gezielten Sektorenbewegung,
Schrauben für asymmetrische Bewegungen,
Schrauben zur Metallverbindung,
Reziproke Druck- und Zugschraube,
Sagittale Druck- oder Zugschraube,
Transversale Zugschraube.
Klarstellung
Sind für die Herstellung einer Apparatur zur Gaumennahterweiterung auch die L-Nrn. 701 0, 721 0 und 722 0 abrechenbar?
Neben den im individuellen Behandlungsfall erforderlichen Verankerungselementen nach L-Nr. 742 0 und den Metallverbindungen nach L-Nr. 744 0 sind die Basis nach L-Nr. 701 0, die Spezial-Schraube nach L-Nr. 721 0 und das Trennen der Basis nach L-Nr. 722 0 abrechenbar.
Eine Basis für Einzelkiefergerät nach L-Nr. 701 0 kann nach der Erläuterung zum Leistungsinhalt aus Kunststoff oder Metall bestehen. Dies gilt entsprechend auch für eine GNE-Apparatur. Aufgrund individuell unterschiedlicher Gegebenheiten kann keine allgemeingültige Abrechnungssystematik für die Herstellung einer GNE-Apparatur formuliert werden.
Gemeinsames Rundschreiben zur Klarstellung von Abrechnungsfragen im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung (Stand 29.02.2016)
Kommentar zur zahntechnischen Leistung
(Foto: Chris – stock.adobe.com)
Abbildung 1: KFO-Gerät mit Spezial-Schraube
Die L-Nr. 721 0 umfasst die Leistungen, die zum Einarbeiten einer Spezial-Schraube erforderlich sind.
Das anschließend erforderliche Trennen der Basis ist nach BEL-Nr. 722 0 abrechenbar.
Bei Schrauben zur Metallverbindung ist eine notwendige Metallverbindung nach BEL-Nr. 744 0 abrechenbar.
Auslagen sind gesondert berechnungsfähig. Art, Menge und Preis sind in der Rechnung auszuweisen (§ 2 Abs. 4 BEL ).