02. Übertragungsbogen
Stand: 01.09.25
02. Aufbissbehelf unter Verwendung eines Übertragungsbogens
Herstellung eines Aufbissbehelfs unter Verwendung eines Übertragungsbogens, welcher als Privatleistung gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z mit dem Patienten vereinbart wird. (Musterformular Vereinbarung einer privatzahnärztlichen Behandlung)
Honorar nach Bema
2 Heil- und Kostenplan
7b Planungsmodelle
K1 Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche
Honorar nach GOZ
0040 Schriftlicher Heil- und Kostenplan bei KFO/FAL/FTL
8000 Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation oder Analogleistung für CMD-Screening, BSI-Screening
8010 (1-2x) Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers
8020 Arbiträre Scharnierachsenbestimmung
8050 Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren
Zahntechnische Leistungen nach BEL II
001 0 Modell(e)
002 1 Doublieren eines Modells
401 0 Aufbissbehelf mit adj. Oberfläche
710 0 Aufbiss
933 0 Versandkosten
Zahntechnische Leistungen nach § 9 GOZ
Die über die Regelversorgung hinausgehenden zahntechnischen Leistungen werden nach § 9 GOZ berechnet und sind hier nicht gelistet. Die Berechnung erfolgt zum Beispiel nach der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (beb 97 oder BEB Zahntechnik®) oder anderen Verzeichnissen.
Praxismaterialkosten
Pauschalbetrag pro Abformung
Erläuterung zu diesem Beispiel
Die zahntechnischen Auslagen für die Modellmontage mit Hilfe eines Gesichtsbogens werden nach § 9 GOZ berechnet. Die BEL-Nr. 012 0 ist in diesem Fall ausgeschlossen. Bei der Übermittlung der Daten an die KZVB ist im Feld „KZV-intern“ ein Hinweis erforderlich.
Die aufgeführten Leistungen (Bema, GOZ oder BEL) sind beispielhaft und nicht abschließend.