03. Digitale Abformung
Stand: 01.09.25
03. Aufbissbehelf nach digitaler Abformung und gedruckten Modellen
Herstellung eines Aufbissbehelfs nach digitaler Abformung und mit gedruckten Modellen, die als Privatleistung gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z mit dem Patienten vereinbart werden. (Musterformular Vereinbarung einer privatzahnärztlichen Behandlung)
Honorar nach Bema
2 Heil- und Kostenplan
K1 Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche
Honorar nach GOZ
0030 Schriftlicher Heil- und Kostenplan nach Befundaufnahme
0065 (4x) Optisch-elektronische Abformung
§ 6 Abs. 1 Computergestützte Auswertung von Situationsmodellen zur Diagnose oder Planung der optisch-elektronischen Abformung
Zahntechnische Leistungen nach BEL II
012 0 Mittelwertartikulator
401 0 Aufbissbehelf mit adj. Oberfläche
710 0 Aufbiss
933 0 Versandkosten
Zahntechnische Leistungen nach § 9 GOZ
Die über die Regelversorgung hinausgehenden zahntechnischen Leistungen werden nach § 9 GOZ berechnet und sind hier nicht gelistet. Die Berechnung erfolgt zum Beispiel nach der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (beb 97 oder BEB Zahntechnik®) oder anderen Verzeichnissen.
Erläuterung zu diesem Beispiel
Erfolgt die Abformung digital statt konventionell, so ist die Abformpauschale nicht abrechenbar. Die gedruckten Modelle sind in der BEL II nicht beschrieben, diese werden nach § 9 GOZ berechnet. Bei der Übermittlung der Daten an die KZVB ist im Feld „KZV-intern“ ein Hinweis erforderlich.
Die aufgeführten Leistungen (Bema, GOZ oder BEL) sind beispielhaft und nicht abschließend.