02. Erweiterung zweier Zähne und Neuplanung Klammer
Stand: 09.09.24
02. Erweiterung um zwei Ersatzzähne und eine gebogene mehrarmige Klammer (mit Befundveränderung)
Zuordnung der Versorgungsform: Regelversorgung
Festzuschuss nach Befund-Nr.
6.4 mit Befundveränderung, im Kunststoffbereich
6.4.1 mit Befundveränderung, im Kunststoffbereich, je weiteren Zahn
Honorar nach Bema
98f Gebogene Halte-/Stützvorrichtung
100b Wiederherstellung mit Abformung
Zahntechnische Leistungen nach BEL II
001 0 Modell(e)
012 0 Mittelwertartikulator
381 0 Sonstige gebogene Halte-/Stützvorrichtung
801 0 GE Instandsetzung
802 3 (2x) LE Einarbeiten Zahn
802 5 LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten
Materialkosten: Konfektionierte Prothesenzähne
Praxismaterialkosten
Für die Abrechnung der tatsächlich entstandenen Praxismaterialkosten sind die vereinbarten Kategorienummern zu verwenden.
Erläuterung zu diesem Beispiel
Die Befund-Nr. 6.4.1 ist nur in Verbindung mit Befund-Nr. 6.4 ansetzbar, wenn die Prothese um mehr als ein Zahn erweitert wird. In solchen Fällen ist die Befund-Nr. 6.4.1 für jeden weiteren Zahn ansetzbar.
Die Bema-Nr. 98f muss mit der zahntechnischen Leistung (BEL-Nr.) nachgewiesen sein.
Die aufgeführten Leistungen (Bema, GOZ oder BEL) sind beispielhaft und nicht abschließend.