07. Erweiterung mit Rückenschutzplatten, Konfektionszahn dient als Verblendung
Stand: 09.09.24
07. Erweiterung um zwei fehlende Zähne mit Rückenschutzplatten (mit Abformung).
Für die Verblendung der Rückenschutzplatte wird jeweils ein Konfektionszahn verarbeitet.
Zuordnung der Versorgungsform: Gleichartige Versorgung
Festzuschuss nach Befund-Nr.
6.5 mit Befundveränderung, im Metallbereich
6.5.1 mit Befundveränderung, im Metallbereich, je weiteren Zahn
Honorar nach Bema
100b Wiederherstellung mit Abformung
Zahntechnische Leistungen nach BEL II
001 0 Modell(e)
012 0 Mittelwertartikulator
208 1 (2x) Rückenschutzplatte
801 0 GE Instandsetzung
802 6 (2x) LE Einarbeiten Rückenschutzplatte
802 7 LE Kunststoffsattel
807 0 (2x) Metallverbindung
Kosten für Lotmaterial zu 75 %
Zahntechnische Leistungen nach § 9 GOZ
Die über die Regelversorgung hinausgehenden zahntechnischen Leistungen werden nach § 9 GOZ berechnet und sind hier nicht gelistet. Die Berechnung erfolgt zum Beispiel nach der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (beb 97 oder BEB Zahntechnik®) oder anderen Verzeichnissen.
Praxismaterialkosten
Für die Abrechnung der tatsächlich entstandenen Praxismaterialkosten sind die vereinbarten Kategorienummern zu verwenden.
Erläuterung zu diesem Beispiel
In diesem Beispiel sind drei Dinge zu beachten:
- Die Befund-Nr. 6.5.1 ist nur in Verbindung mit der Befund-Nr. 6.5 ansetzbar, wenn die Prothese um mehr als einen Zahn erweitert wird. In solchen Fällen ist die Befund-Nr. 6.5.1 für jeden weiteren Zahn ansetzbar.
- Eine Verblendung einer Rückenschutzplatte mittels Konfektionszahn ist als Regelversorgung nicht abgebildet, daher handelt es sich um eine gleichartige Wiederherstellung.
- In diesem Fall ist bereits bei Erstellung des Heil- und Kostenplans von der Praxis die Gleichartigkeit anzugeben. Der Zahnarzt bestimmt die Verwendung eines Konfektionszahnes als Verblendung der Rückenschutzplatte. Das zahntechnische Labor ist an den Auftrag gebunden.
Die aufgeführten Leistungen (Bema, GOZ oder BEL) sind beispielhaft und nicht abschließend.